Ein Beispiel aus der täglichen Wertermittlungspraxis.
Liegenschaft:
Unbebautes Grundstück, Landwitschaftsfläche
Besonderheiten/Herausforderungen
Immobilienbewertung eines unbeauten Grundstücks im Landkreis Leipzig ohne größere Besonderheiten. Trotz bestehender geringfügiger Bebauung lag hier ein unbebautes Grundstück vor.
Dies leitet sich aus § 178 BewG "Begriff der unbebauten Grundstücke" ab: (1) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. (...) Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können, gilt das Grundstück als unbebaut. Als unbebaut gilt auch ein Grundstück, auf dem infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist.
Der Zweck der Wertermittlung erforderte die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, ein Kurzgutachten wäre den Rahmenbedingungen nicht gerecht geworden.
Zuordnung:
Auftrag:
Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Auftraggeber:
Eigentümer
Region:
Verkehrswertgutachten • Kurzgutachten/Werteinschätzung
oder rufen Sie mich an:
0151 4012 9681 oder 0800 6647 011 (kostenfrei)