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Fristlose Kündigung bei wiederholt verspäteter Mietzahlung und Täuschung

Werden Mieten unpünktlich überwiesen, kann schon der erste Verzug nach einer erfolgten Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Starre Regeln für Ausnahmen gibt es nicht; selbst Bagatellfälle müssen individuell geprüft werden. Am Ende entscheidet immer eine Gesamtabwägung aller Interessen, bei der auch das Verhalten des Mieters vor der Abmahnung eine Rolle spielt.

Neben den Zahlungsverzögerungen kann auch Täuschung das Vertrauensverhältnis irreparabel beschädigen, sodass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann.

Ein konkreter Fall des Kammergerichts Berlin verdeutlicht dies: Hier zahlte eine Mitbewohnerin die Miete nicht nur unregelmäßig, sondern verschwieg auch den Tod des eigentlichen Mieters. Indem sie sich als der Verstorbene ausgab, verletzte sie die Vertrauensbasis zum Vermieter massiv.

Meine Sicht als Sachverständiger für Immobilienbewertung:

Aus Sicht der Immobilienbewertung greift dieses Urteil des Kammergerichts Berlin einen zentralen Faktor auf: das Risiko von Mietausfällen und die Bewirtschaftungssicherheit. Bei der Ermittlung des Ertragswerts einer Immobilie spielt das sogenannte Mietausfallwagnerisiko eine mathematisch messbare Rolle.

Unpünktliche Mietzahlungen und bewusste Täuschungen durch Bewohner mindern nicht nur die laufende Liquidität des Eigentümers, sondern erhöhen auch das Risiko von Leerständen und Rechtsstreitigkeiten. Ein solch gestörtes Mietverhältnis belastet die Nachhaltigkeit der Erträge. Die strikte Linie der Rechtsprechung stärkt hier die Position der Eigentümer, was langfristig zu stabileren Cashflows und damit zu einer verlässlicheren Wertermittlung von Renditeobjekten beiträgt.


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