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Verkehrssicherungspflichten bei Baumbestand

Wer Eigentum an einem Grundstück besitzt oder vertraglich für dessen Pflege verantwortlich ist (etwa Mieter), muss dafür sorgen, dass von den dortigen Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Das bedeutet: Bäume müssen regelmäßig auf Krankheiten untersucht und so gepflegt werden, dass sie standsicher bleiben.

Als verlässlicher Maßstab für Häufigkeit und Gründlichkeit dieser Überprüfungen gilt die Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Sie sieht im Regelfall eine jährliche Kontrolle durch geschultes Fachpersonal vor.

Wie gravierend Pflichtverletzungen sein können, zeigt ein Fall des Landgerichts Lübeck: Auf einem Grundstück mit altem Baumbestand wurde 2005 eine Schaukel an einer Rotbuche montiert – zunächst mit Metallschellen, die im Laufe der Jahre tief in den Ast einwuchsen. Trotz einer Änderung der Aufhängung im Jahr 2013 blieben diese Schellen im Holz.

Im Mai 2015 brach der rund 13 Zentimeter dicke Ast aus vier Metern Höhe ab, als zwei Personen die Schaukel gleichzeitig nutzten. Eine Auszubildende wurde dabei schwer am Kopf verletzt.

Die gesetzliche Unfallversicherung forderte daraufhin Schadensersatz, da die Schaukelkonstruktion und der Ast nicht ausreichend kontrolliert worden seien. Die Gegenseite verwies zwar auf regelmäßige Baumschauen und ein Mitverschulden der Verletzten, das Gericht gab jedoch der Unfallversicherung recht. Die sichtbaren Schäden am Ast hätten zwingend die Untersuchung durch einen Baumgutachter erfordert, um die Tragfähigkeit verlässlich zu prüfen.

Meine Sicht als Sachverständiger für Immobilienbewertung:

Aus Sicht der Immobilienwertermittlung ist dieses Urteil des LG Lübeck ein Paradebeispiel für das unterschätzte Risiko von Instandhaltungsrückständen und Haftungsrisiken im Bereich der Außenanlagen. Bei der Wertermittlung (insbesondere im Ertragswert- oder Sachwertverfahren) fließen die Bewirtschaftungskosten in die Berechnung ein. Dazu gehören auch die Kosten für die regelmäßige Verkehrssicherung.

Vernachlässigt ein Eigentümer diese Pflichten, spart er zwar kurzfristig Bewirtschaftungskosten, schafft aber ein massives latentes Haftungsrisiko. Ein solches Urteil zeigt, dass Gerichte bei Verletzungen der FLL-Richtlinien streng urteilen. Für den Gutachter bedeutet dies: Alter, Zustand und Pflegeintensität des Baumbestands dürfen bei der Besichtigung nicht ignoriert werden. Akute Mängel am Baumbestand mindern den Wert einer Immobilie durch den drohenden Sonderaufwand (Baumsanierung oder Fällung) und das akute Haftungsrisiko.


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