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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Gebäudeenergiegesetz – Antrag auf neue Heizungsförderung

Im Jahr 2024 erfolgt schrittweise die Einführung der neuen Heizungsförderung. Private Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern, die als Haupt- oder einziger Wohnsitz dienen, können voraussichtlich ab dem 27.2.2024 die Heizungsförderung beantragen. Diese Förderung umfasst sowohl einen direkten Zuschuss als auch die Option auf einen zusätzlichen, zinsgünstigen Kredit für einzelne energetische Maßnahmen. Wichtig zu beachten ist, dass dieser ergänzende Kredit nur in Verbindung mit einer bereits erteilten Zuschusszusage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Heizungsförderung oder einem Förderbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für entsprechende Einzelmaßnahmen verfügbar ist.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der KfW und auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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