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Steuerberechnung mittels Verkehrswert

Wir können natürlich als Immobilien-Sachverständige keine Steuerberatung machen, deshalb zitiere ich an dieser Stelle aus dem Ratgeber "Immobilien 2015". Es geht um die Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungssteuer:

"Seit dem 1.1.2009 wird Grundbesitz bei der Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem Verkehrswert angesetzt. Dieser wird vom Fiannzamt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt festgestellt." Bemerkenswert an dieser Stelle, dass sich der, der den Betrag kassiert, die Bemessungsgrundlage auch gleich mal selbst ermittelt... Ob man hier dann noch von einem unabhängig und frei von Eigeninteressen festgestellten Wert sprechen kann, wage ich mal kühn zu bezweifeln.

Aber man muss das gem. Haufe nicht akzeptieren, denn es heißt weiter: "Bei Nachweis eines niedrigeren Wertes (z.B. durch ein Gutachten oder Kaufpreis innerhalb eines Jahres) ist dieser anzusetzen."

Daraus folgt: Erscheint Ihnen der vom Finanzamt festgestellte Wert zu hoch, sind Sie frei in der Entscheidung, ein unabhängiges und fundiertes Verkehrswertgutachten zu beauftragen und dessen gefundenen Verkehrswert zum Ansatz bringen zu lassen. Unsere tägliche Praxis zeigt, dass eine ggf. so erzielte Steuerersparnis die Kosten eines ordentlichen Verkehrswertgutachtens sehr deutlich mehr als rechtfertigen kann.

Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an, ich kann an dieser Stelle nur zitieren, was im Haufe-Immobilien-Ratgeber steht.

Der Ratgeber hält weiters Informationen aus folgenden Bereichen für Sie bereit: Steuern (Steuerermäßigungen, Abschreibungsmöglichkeiten etc.), Immobilienrecht (Mietminderungstabelle, Miete, Betriebskosten etc.), Verwalter und Makler, Versicherungen und viele hilfreiche Tipps, wenn Sie sich auf den Weg zur eigenen Immobilie machen möchten.

Wie gesagt, unsere Kunden erhalten den Ratgeber (in seiner aktuellen Fassung) von uns ab sofort kostenlos als Aufmerksamkeit. Wenn Sie den Haufe Kompass direkt bestellen möchten, hier gibt es ihn bei (zum Beispiel) Amazon:
Immobilien 2016 aus der Reihe Haufe Kompass


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Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beitragsbild(er): © Thomas Braun - Sachverständiger für Immobilienbewertung, Essen|Leipzig


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BEWERTUNGSOBJEKTE

Zertifiziert für die Bewertung aller Immobilienarten

Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.

Wohnen

Immobilienbewertung für alle Wohnimmobilien. Selbstgenutzt oder vermietet. Von der Eigentumswohnung oder dem eigenen Einfamilienhaus bis...

Gewerbe

Immobilienbewertung für Gewerbeimmobilien - Bürogebäude, Produktion, Handelsimmobilien, Lager, Landwirtschaft - die Typen und...

Spezielles

Immobilienbewertung von Sonder- und Spezialimmobilien - mein Spezialgebiet. Spezialimmobilien sind zum Beispiel Immobilien,...

Unbebautes

Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken. Hierunter fallen beispielsweise Ackerflächen und Wiesen, aber auch spezielle Grundstücke,...

Bildnachweis

thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

Gedanken und Impressionen

In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

Hier finden Sie alle Beiträge aus dem Blog.

Gutachten zur Restnutzungsdauer

Gutachten zum Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Das Finanzamt erwartet, dass das...

Völkerschlachtdenkmal Winter '23

Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ist ein beeindruckendes Bauwerk, das an die Napoleonischen Kriege und die darin...

Unterstützung gesucht!

Ich habe einen recht großen Auftrag erhalten und suche nach tatkräftiger Unterstützung bei der Bewertung einer Reihe...

Die Villa am Bernsteinsee

Am Rande eines Besuches in Bitterfeld, Anlass war der Ortstermin für ein Verkehrswertgutachten über eine...

Burg Wendelstein

Ich bin gern unterwegs! Das ist einer der Gründe, warum ich für die Immobilienbewertung nicht nur in Essen und...

Energieausweis nach GEG

Ab dem 1. Mai 2021 werden Energieausweise nur noch nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) ausgestellt. Damit endet im...

News aus der Immobilienwelt

KfW – Anträge für Förderprogramme

KfW – Anträge für Förderprogramme Die Programme enthalten Mittel aus dem Budget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ende 2023...

Pflicht zum Heckenrückschnitt aufgrund eines Vergleichs – kein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung

Pflicht zum Heckenrückschnitt aufgrund eines Vergleichs – kein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG)...

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