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Das Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Mir ist jedoch kein Fall bekannt, in dem eines meiner Verkehrswertgutachten nicht anerkannt wurde. Ich bin zertifizierter Gutachter, vom TÜV-Rheinland zertifiziert und nach DIN EN ISO/IEC 17024. Diese Qualifikation ist mit der eines ö.b.u.v. Gutachters mindestens vergleichbar. Zudem gilt meine Zertifizierung bundesweit und für alle Arten von Liegenschaften.