Immobilienbewertung von Sondereigentum (Teileigentum).

Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet, d. h. jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden.
Korrekt heißt es Sondereigentum (Wohnungseigentum) oder Sondereigentum (Teileigentum). Bei letzterem bezeichnet 'Teileigentum' das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Der Unterschied zum Wohneigentum (= Eigentumswohnung) besteht einzig und allein in der Nutzung. Häufig finden sich hier gewerbliche Nutzungen: Ladengeschäfte, Praxis-, Büro- oder Kellerräume und auch Garagen. Also Gewerberäume.
Diese Immobilien und Liegenschaften gehören - neben den Ein- und Zweifamilienhäusern - zu den Objekten für die am häufigsten Gutachten, Bausubstanz-Analysen und Werteinschätzungen beauftragt werden. Die Anlässe sind vielfältig, häufig wird eine unabhängige Einschätzung zur Fundierung einer Kauf- oder Verkaufentscheidung benötig. Aber auch im Falle von Finanzierungen, Streitigkeiten aller Art, Erbauseinandersetzungen oder für Widersprüche gegen Finanzamtseinschätzungen werden insbesondere rechtskräftige Verkehrswertgutachten benötigt und beauftragt.
Meine Qualifikation und Zertifizierung umfasst alle Immobilienarten und ist nicht regional beschränkt. Ich bin für die Erstellung von Verkehrswertgutachten im gesamten Bundesgebiet zertifiziert und stehe Ihnen deutschlandweit zur Verfügung.
BRAUN ImmoWert - Immobilienbewertung
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Beitragsbild: © Thomas Braun - Sachverständiger für Immobilienbewertung, Essen|Leipzig
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