Immobilienbewertung in Form eines Kurzgutachtens. Das maßgeschneiderte Produkt zur Preisfindung bei Kauf oder Verkauf.
Gelegentlich kann ein Immobilien-Gutachten günstig erstellt werden, insbesondere wenn rein der Wert (z.B. eine unabhängige Wertfeststellung für Kauf-/Verkaufsabsichten) für die "interne Verwendung" von Interesse ist. Diese Kurzgutachten können jedoch nicht anstelle eine ordentlichen Verkehrswertgutachtens gem. § 194 BauGB eingesetzt werden, da sie keine Rechtskraft gegenüber Dritten (z.B. Gerichten, Finanzämtern, Banken) entwickeln. Diese preisgünstigen "Kurzgutachten" werden zu Pauschalkosten erstellt und umfassen i.d.R. etwa 25-35 Seiten schriftliche Ausarbeitung.
Landläufig wird der Begriff "Kurzgutachten" für diese verkürzte Form der Wertermittlung gebraucht. Ich benutze ihn in eben diesem Sinne. Ein "Kurzgutachten" ist jedoch nicht vergleichbar mit einem vollwertigen Gutachten, der bessere Begriff wäre somit "Wertermittlung", so steht es auch auf meinen "Kurzgutachten" aufgedruckt. Hier auf dieser Webseite folgen ich dem üblichen Sprachgebrauch, unterstelle aber, dass der geneigte Leser nun weiß, was gemeint ist.
Zur Abgrenzung:
- Komplettgutachten enthalten eine detaillierte Verkehrswertermittlung.
- Kurzgutachten berücksichtigen in knapper Form die wesentlichsten wertbestimmenden Faktoren.
Der ermittelte Wert ist aber natürlich in beiden Fällen der gleiche!
Mein Kurzgutachten gibt Ihnen eine gute Basis für Preisverhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern. Die fachlich kompetente Bewertung Ihrer Immobilie durch mich verhilft dem Immobilienwert neben der Verwendung amtlicher Daten zu einer deutlichen Aussagekraft.
Ein Kurzgutachten führe ich selbstverständlich ebenso fundiert aus, wie das bei einem Verkehrswertgutachten geschieht. Jedoch ist es nicht so umfangreich und es ist ausdrücklich nicht mit einem Verkehrswertgutachten vergleichbar. Sie erhalten ein Kurzgutachten daher deutlich günstiger als ein vollwertiges Verkehrswertgutachten. Sprechen Sie mich an, ich unterbreite Ihnen gern ein Angebot.
Der Ablauf kurz skizziert:
Die Erstellung eines Kurzgutachtens umfasst:
- Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie incl. Fahrtkosten
- Fotodokumentation
- Bausubstanz-Analyse - zerstörungsfreie Inaugenscheinnahme der gesamten Liegenschaft (soweit zugänglich) auf erkennbare Schäden und Mängel, Dokumentation und Bewertung der vorgefundenen Schäden und Mängel
- Stichpunktartige Beschreibung der Immobilie und der wesentlichen Grundstücksdaten
- Überprüfung von Flächenangaben
- Bodenwertermittlung, Anwendung geeigneter Wertermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswert- oder Vergleichsfaktorenverfahren)
- Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
- Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
- Berücksichtigung sonstiger objektspezifischer Eigenschaften und Gegebenheiten
- 1 gebundenes Exemplar des Kurzgutachtens bzw. der Wertermittlung
Die Erstellung des Kurzgutachtens erfolgt zeitnah im Anschluss an den Ortstermin und sobald alle Unterlagen vorliegen.