Mehr Infos

 

Wertbegriffe aus dem Immobilienwesen

Nein, das ist wirklich übertrieben, aber es gibt schon verdammt viele Begriffe, die zum einen ein und dasselbe, zum anderen aber auch ganz unterschiedliche Dinge meinen. Im Rahmen der langen und sehr inhaltsreichen Ausbildung zum zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung wurde ich immer wieder mit verschiedensten Wertbegriffen und deren Definition konfrontiert. Hier möchte ich nun versuchen, etwas Licht in diesen Dschungel der Begrifflichkeiten zu bringen.

Es ist schon richtig: wichtig und maßgeblich für ein Verkehrswertgutachten ist natürlich der Verkehrswert, der im § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) sehr eindeutig definiert ist. Aber schon dieser Wertbegriff beinhaltet bzw. ist ein Komglomerat aus weiteren Wertbegriffen, nämlich:

  • Bodenwert
  • Sachwert
  • Ertragswert
  • Vergleichswert

Ich hatte mir schon längst vorgenommen, diese Begriffe einmal zusammenzustellen und mit einer Definition versehen, für den Besucher in Reichweite meines Angebots hier auf der Webseite zu publizieren. Die obigen Begriffe finden Sie natürlich auch definiert.

Natürlich sind die Definitionen nicht alle auf meinem "Mist gewachsen". Ich stütze mich bei der Zusammenstellung auf den unvergleichlichen Dozenten Bogislav Scheunemann, auf Veröffentlichungen des iFS | Institut für Sachverständigenwesen e.V., Köln, des BVS | Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e. V. und besonders einen im Rahmen der Seminare zur Verfügung gestellten Aushang zusammengestellt durch eine Arbeitsgruppe der IHK München, unter Leitung von Assessor Volker Schiehe und Prof. Dr. Siegfried Sandner

Und hier nun die kleine Sammlung von Wertbegriffen, nicht alle kommen aus dem Immobilienbereich. Viele sind speziell, einige sind allgemeingültig - alle gibt es und alle haben ihre Daseinsberechtigung ... mehr oder weniger ... :) Viel Spaß bei der Lektüre.

Bitte einfach auch einen Begriff klicken und die Definition öffnet sich, wie von Zauberinnenhand:

  • Zuschlagswert
    Der im Rahmen einer Auktion erzielbare Zuschlag für einen Gegenstand ohne Berücksichtigung von Auf- bzw. Abgeld und Steuern. Der Zuschlagswert ist ein international abrufbarer und damit transparenter Wert.
  • Angebotswert

    Der Angebotswert ist ein gewichteter Durchschnittspeis, der aus einer Reihe von Vergleichsobjekten gebildet wird.

  • Wiederbeschaffungswert
    Der Wiederbeschaffungswert beschreibt denjenigen Betrag, der aufgewendet werden muss, um einen Gegenstand zu beschaffen, der zum Bewertungsstichtag mit dem zu bewertenden Gegenstand gleichartig und gleichwertig ist.
  • Wertminderung
    Unter dem Begriff Wertminderung wird ein Abschlag vom Marktwert verstanden, der infolge von Beschädigungen oder Mängeln entstanden ist. Beschädigungen meinen hier Schadensereignisse die am fertigen Objekt eingetreten sind. Mängel hingegen treten bereits im Produktionsprozess bzw. während der Bauphase auf und mindern den Marktwerk von Anfang an. Wie lange ein Mangel oder Schaden bereits besteht oder wann er eingetreten, ist vielfach jedoch für den Wert irrelevant.
  • Anschaffungswert

    Der Anschaffungswert umfasst die Kosten, die zur Zeit der Anschaffung aufgewendet werden mussten, um den Bewertungsgegenstand zu erwerben.

  • Wert eines Mangels
    Der Wert eines Mangels ist in der Regel mit den Kosten gleichzusetzen, die zur Beseitigung des Mangels und zur Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes aufzubringen sind.
  • Auktionswert

    Der bei einer Auktion erzielbare Zuschlagswert (sog. Hammerpreis) für einen Gegenstand zzgl. der Summe aus Aufgeld und Steuern. Derjenige Wert, der durch den Preis bestimmt ist, den ein Bieter bzw. Erwerber aufwenden muss, um den ersteigerten Gegenstand zu erwerben.

  • Versicherungswert
    Das ist der Wertbegriff, der in einzelnen Versicherungssparten durch die Bedingungen des Versicherungsvertrages und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder durch das Gesetz bestimmt wird.
  • Beizulegender Zeitwert

    Unter beizulegendem Zeitwert ist der Betrag zu verstehen, zu dem ein Vermögensgegenstand zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Vertragspartnern getauscht werden könnte.

  • Beleihungswert

    Der Beleihungswert ist ein bankspezifischer Wert und stellt eine Wertprognose dar. Er ist inhaltlich mit dem Verkehrswert (Marktwert) gem. § 194 BauGB – jedoch abzüglich bestimmter Risikoabschläge für das Verwertungsrisiko im Zwangsverwertungsfalle – gleichzusetzen. Zuschläge erfolgen nicht, so dass der Beleihungswert in der Wertermittlung immer gleich oder geringer als der Verkehrswert ausfällt.

  • Verkehrswert
    Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die diesen Wert beeinflussen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben jedoch außer Betracht. Der Verkehrswert entspricht dem Gemeinen Wert (vgl. § 9 II BewG und speziell für Grundstücke § 194 BauGB).
  • Vergleichswert
    Der Vergleichswert wird durch den Preis bestimmt, den vergleichbare Objekte am Markt schon erzielt haben. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Art, Alter, Maß, Beschaffenheit, Qualität, Technik, Erhaltungszustand usw.
  • Erbschaftssteuerwert

    Unter dem Begriff Erbschaftssteuerwert wird der Wert verstanden, der nach dem Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) als Grundlage zur Feststellung der Erbschaftssteuer zu errechnen ist. Die Ermittlung richtet sich nach dem Bewertungsgesetz (BewG).

  • Erbteilungswert
    Unter Erbteilungswert wird der Wert von Teilen aus der Erbteilung verstanden, wenn die Vermögensteile nicht in ihrer Gesamtheit an eine Person übergeben werden oder eine unterschiedliche Bewertung von Vermögensteilen nach dem Erbschaftssteuergesetz erforderlich ist. Die Bewertung richtet sich nach dem BewG.
  • Teilwert
    Der Teilwert ist derjenige Wert, den der Erwerber eines kompletten Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für den einzelnen Gegenstand ansetzen würde, wenn das Unternehmen fortgeführt wird (gem. § 10 BewG).
  • Technischer Zeitwert
    Der technische Zeitwert ist derjenige Wert eines Gegenstandes unter Berücksichtigung von Alter, Betriebszustand, Abnutzung und Instandhaltungsstand, der Verwendung, dem erfolgten Einsatz sowie der durchschnittlichen technischen Lebens- und Nutzungsdauer gleicher oder vergleichbarer Gegenstände.
  • Ertragswert
    Der Ertragswert stellt den Barwert aller zukünftigen, nachhaltigen Reinerträge eines Bewertungsgegenstandes dar und ist somit ein Zukunftserfolgswert. Es handelt sich um den Kapitalwert eines Bewertungsgegenstandes.
  • Technischer Minderwert
    Ein technischer Minderwert entsteht, wenn trotz sorgfältiger und fachgerechter Reparatur der Sache nicht gesichert der gleiche technische Zustand (Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit, Lebensdauer, Erscheinungsbild), wie vor der Beschädigung wiederhergestellt werden kann. Bei Immobilien ist er der Betrag der zwischen dem günstigsten Nutzen bei vertragsgemäßer Beschaffenheit und dem Nutzen bei nicht vertragsgemäßer Beschaffenheit liegt.
  • Facheinzelhandelswert
    Derjenige Wert, der durch den Preis bestimmt ist, den der leistungsfähige und seriöse Facheinzelhandel für einen Gegenstand in neuwertigem oder auch gebrauchtem Zustand verlangt.
  • Fair Value
    Der Begriff Fair Value entstammt den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS = International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards). Er ist im Rahmen der Bilanzierung zugrundeliegende Wert. In der deutschen Übersetzung wird er der „beizulegende Wert“. Inhaltsgleich mit dem Begriff „Market Value“.
  • Taxwert/Schätzwert
    Der veraltete Begriff Taxwert ist heute weitestgehend durch dem Begriff Schätzwert ersetzt. Der zugrundeliegende Begriff des Taxierens ist hingegen noch heute geläufig. Der Schätzwert ist der von einem Sachverständigen zum Zwecke des Verkaufs, der Verpachtung, der Versicherung, der Beleihung durch Schätzung ermittelte Wert eines zu bewertenden Gegenstandes.
  • Feste Taxe
    Im Versicherungswesen geläufig. Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. Die Taxe gilt auch als derjenige Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich überschätzt ist, den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen.
  • Schrottwert
    Der bei der Veräußerung eines Gegenstandes am Ende seiner Nutzungsdauer erzielbare Wert unter Berücksichtigung möglicher Ausbau, Abbruch- und Entsorgungskosten.
  • Sammlungswert
    Zusätzlicher über die Summe der Einzelwerte zu einer Sammlung gehöriger Gegenstände hinausgehender Wert. Der Wert kann sich zum Beispiel aus der Zusammensetzung, der Einzigartigkeit, der Vollständigkeit oder der kunst- und kulturhistorischen Bedeutung einer Sammlung ergeben.
  • Fortführungswert
    Der Fortführungswert ist die Summe der Teilwerte, wenn ein Unternehmen nicht zerschlagen, sondern fortgeführt wird. Die Bewertung richtet sich nach dem Bewertungsgesetz (BewG) und ggfs. der Insolvenzordnung (InsO).
  • Sammlerwert
    Ein Wert, den ein spezifischer Kreis von Marktteilnehmern (nämlichen den Sammlern) einem Gegenstand zumisst. Voraussetzung ist, dass ein ausreichend großer Sammlermarkt, zu dem alle Marktteilnehmer auch Zugang haben, als objektivierbare Bewertungsgrundlage existiert.
  • Gebrauchswert
    Subjektiv geschätzter Nutzen oder objektiv gegebene Eignung eines Gutes zur Befriedigung von Bedürfnissen und zur Erfüllung bestimmter Zwecke.
  • Sachwert
    Der Sachwert setzt sich zusammen aus dem Wert des Bodens (Grundstückspreis und Nebenkosten) und dem Wert der baulichen Anlagen, errechnet aus den Normalherstellungskosten einschließlich der Nebenkosten aller Gebäude samt Außenanlagen unter Berücksichtigung des Gebäudealters sowie der Bauschäden und Baumängel.
  • Gebrauchtwert
    Wiederbeschaffungspreis eines Gegenstandes in gleicher Art und Güte in gebrauchtem Zustand. Der Gebrauchtwert wird häufig mit dem (technischen) Zeitwert vermischt.
  • Gemeiner Wert
    Der Gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der Gemeine Wert ist inhaltsgleich mit dem Verkehrswert (Marktwert) und grundsätzlich auch mit dem Fair Value.
  • Rumpfwert
    Ein funktionierender Gegenstand, der bereits die übliche Nutzungsdauer überschritten hat und noch in Betrieb ist oder zum Schadenszeitpunkt war, kann einen Wert haben, der größer ist, als der rechnerische Restwert.
  • Handelswert
    Als Handelswert wird der im Handelsverkehr zu erzielende Durchschnittspreis (Marktpreis) einer Ware bezeichnet. Dieser entspricht dem Marktpreis.
  • Restwert
    Der Restwert (Veräußerungswert) ist der Wert eines Bewertungsgegenstandes nach Ablauf der zugrunde gelegten oder technischen Nutzungsdauer oder nach einem Schadensereignis, wenn der Gegenstand zu seinem ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr benutzt werden kann oder soll.
  • Residualwert
    Als Residualwert wird der Wert bezeichnet, der sich bei einem Neubauvorhaben auf Kostenkalkulationsbasis ergibt, wenn alle Bau,- Entwicklungs- und Vermarktungskosten einschließlich Unternehmergewinn vom errechneten Ertragswert der Baumaßnahme abgezogen werden und somit nur noch der Wert (Residuum = belastbarer Bodenwert) verbleibt, den der Bodenwert maximal betragen darf, soll sich die Investition rechnen.
  • Händler-Einkaufs- bzw. Ankaufswert
    Das ist derjenige Betrag der von einem Händler für ein Objekt bezahlt wird, ohne dass hierbei besondere Umstände, wie z.B. Inzahlungnahme bei Kauf eines neuen Objektes berücksichtigt werden dürfen.
  • Händler-Verkaufswert
    Dieser Wert ist in der Regel identisch mit dem Wiederbeschaffungswert (siehe dort).
  • Nutzungswert oder Nutzwert
    Der zu erwartende Wert eines Gegenstandes bei einer weiteren Nutzung an Ort und Stelle unter Berücksichtigung des Alters, der bereits erfolgten Abnutzung und des Gebrauchs.
  • Installationswert
    Der Installationswert umfasst die Kosten der Installation des Gegenstandes einschließlich der Inbetriebnahme vor Ort ohne Betrachtung des Objektwertes an sich (auch Inbetriebnahmekosten genannt).
  • Neuwert
    Der Begriff Neuwert umfasst im Allgemeinen denjenigen Betrag, der für einen Gegenstand bezogen auf den Bewertungsstichtag in neuem untadeligen Zustand zu bezahlen wäre. Versicherungen definieren diesen Begriff verschiedentlich spezieller.
  • Kurswert
    Der Kurswert ist der Wert eines Wertpapieres hinsichtlich seines Börsenkurses. Er wird insbesondere zu Zwecken der Bilanzierung oder der Besteuerung herangezogen.
  • Mindestwert
    Der Mindestwert ist ein Begriff aus der steuerlichen Einheitsbewertung von Grundbesitz. Der für ein bestimmtes Grundstück anzusetzende Wert darf bei der Feststellung des Einheitswertes nicht geringer sein, als der Bodenwert ohne Bebauung. Ist dieser Einheitswert geringer, so muss der höhere Mindestwert angesetzt werden. Gebäudeabbruchkosten dürfen vom Mindestwert abgezogen werden.
  • Liebhaberwert
    Ein von persönlichen und subjektiven Kriterien geprägter Wert, den einzelne Marktteilnehmer einem Gegenstand zumessen. Der Aufschlag auf den Marktwert ist nicht objektivierbar und schon aus diesem Grunde ist der Liebhaberwert als Basis für eine Wertermittlung ungeeignet.
  • Minderwert
    Der Minderwert bezeichnet ganz allgemein den Betrag, den ein Gegenstand durch einen Mangel, einen Schaden oder durch eine Reparatur an Wert verliert.
  • Liquidationswert
    Der Liquidationswert stellt den Wert von Vermögensgegenständen bei der Auflösung (Liquidierung) von Unternehmen dar. Hierbei wird der Wert der einzelnen veräußerbaren Gegenstände des Anlagevermögens herangezogen. Die gilt auch für immaterielle Vermögensgegenstände wie zum Beispiel Markenrechte. Der Unternehmenswert (Firmenwert) also solches findet in der Regel hierbei keine Berücksichtigung.
  • Mietwert
    Der Mietwert umfasst die Kosten, die berechnet werden können, wenn ein Gegenstand eines Dritten während eines bestimmten Zeitraums entgeltlich genutzt wird.
  • Market Value bzw. Marktwert
    „Der Marktwert Market Value (MV) ist der geschätzte Betrag, zu dem ein Vermögensgegenstand in einem funktionierenden Markt zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einer Transaktion auf Basis von Marktpreisen verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“ (TEGoVA - europäischer Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter). Verkehrswert, Marktwert, Gemeiner Wert, Market Value und Fair Value sind inhaltsgleiche Begriffe
  • Merkantiler Minderwert
    Der merkantile Minderwert ist ein Vermögensschaden, der bei beschädigten oder mangelhaften Sachen trotz technisch einwandfreier Reparatur durch Abschlag vom Marktwert eintreten kann.
  • Materialverkaufswert
    Der Wert, der durch den Preis bestimmt wird, der bei der Veräußerung aller wertbildenden Materialien eines Gegenstandes am Markt erzielbar wäre.
  • Materialwert
    Der Materialwert umfasst die Kosten für den Erwerb aller Bestandteile, die für die Herstellung eines Gegenstandes aufzuwenden sind.

Auf dem Einleitungsbild zu diesem Beitrag sehen Sie im übrigen das wunderschön anzuschauende Rathaus der Stadt Markkleeberg. Ich hatte es im Rahmen eines anderen Beitrags für unser Projekt www.region-leipzig.com fotografiert und ich finde es schmückte diesen Betrag sehr ansprechend.

Kontakt zum Autor: Thomas Braun | Tel. 0151 4012 9681 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beitragsbild(er): © Thomas Braun - Sachverständiger für Immobilienbewertung, Essen|Leipzig


VerkehrswertgutachtenKurzgutachten/Werteinschätzung

oder rufen Sie mich an:
0151 4012 9681 oder 0800 6647 011 (kostenfrei)


 

BEWERTUNGSOBJEKTE

Zertifiziert für die Bewertung aller Immobilienarten

Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.

Wohnen

Immobilienbewertung für alle Wohnimmobilien. Selbstgenutzt oder vermietet. Von der Eigentumswohnung oder dem eigenen Einfamilienhaus bis...

Gewerbe

Immobilienbewertung für Gewerbeimmobilien - Bürogebäude, Produktion, Handelsimmobilien, Lager, Landwirtschaft - die Typen und...

Spezielles

Immobilienbewertung von Sonder- und Spezialimmobilien - mein Spezialgebiet. Spezialimmobilien sind zum Beispiel Immobilien,...

Unbebautes

Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken. Hierunter fallen beispielsweise Ackerflächen und Wiesen, aber auch spezielle Grundstücke,...

Bildnachweis

thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

Gedanken und Impressionen

In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

Hier finden Sie alle Beiträge aus dem Blog.

Gutachten zur Restnutzungsdauer

Gutachten zum Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Das Finanzamt erwartet, dass das...

Völkerschlachtdenkmal Winter '23

Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ist ein beeindruckendes Bauwerk, das an die Napoleonischen Kriege und die darin...

Unterstützung gesucht!

Ich habe einen recht großen Auftrag erhalten und suche nach tatkräftiger Unterstützung bei der Bewertung einer Reihe...

Die Villa am Bernsteinsee

Am Rande eines Besuches in Bitterfeld, Anlass war der Ortstermin für ein Verkehrswertgutachten über eine...

Burg Wendelstein

Ich bin gern unterwegs! Das ist einer der Gründe, warum ich für die Immobilienbewertung nicht nur in Essen und...

Energieausweis nach GEG

Ab dem 1. Mai 2021 werden Energieausweise nur noch nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) ausgestellt. Damit endet im...

News aus der Immobilienwelt

KfW – Anträge für Förderprogramme

KfW – Anträge für Förderprogramme Die Programme enthalten Mittel aus dem Budget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ende 2023...

Pflicht zum Heckenrückschnitt aufgrund eines Vergleichs – kein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung

Pflicht zum Heckenrückschnitt aufgrund eines Vergleichs – kein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG)...

BRAUN ImmoWert - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

ESSEN • LEIPZIG • BUNDESWEIT

0800 6647 011

(kostenfrei im deutschen Netz)

Sprechen Sie mich an, ich stehe Ihnen gern zur Verfügung!

TUEV zertifiziert

Mitglied im IVD