Unbebaute Grundstücke
Die Definition für den Begriff "Unbebautes Grundstück" findet sich in § 145 Bewertungsgesetz (BewG). Hier heißt es:
"Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend."
Ich stehe Ihnen gern für die Bewertung von unbebauten Grundstücken aller Art zur Verfügung. Einige Beispiele für verschiedene Typen und Ausprägungen unbebauter Grundstücke sind:
- Unbebautes Bauland
- Bauerwartungsland
- Steinbrüche
- Tagebaufolgeflächen
- Gewerbeflächen
- Gartenland
- Landwirtschaftliche Fläche
- KfZ-Stellplatz
- Ackerland
- Wiesen
- Waldgrundstücke
- Gewässergrundstücke
- Strände, Badestrände
Es gibt sicherlich noch einige mehr.
Meine Zertifizierung und Qualifikation umfasst auch die Bewertung von unbebauten Grundstücken. Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung.