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Der Mindestwert ist ein Begriff aus der steuerlichen Einheitsbewertung von Grundbesitz. Der für ein bestimmtes Grundstück anzusetzende Wert darf bei der Feststellung des Einheitswertes nicht geringer sein, als der Bodenwert ohne Bebauung. Ist dieser Einheitswert geringer, so muss der höhere Mindestwert angesetzt werden. Gebäudeabbruchkosten dürfen vom Mindestwert abgezogen werden.