Mehr Infos

Beiträge News

Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Einbau eines digitalen Türspions

Das Anbringen einer Videokamera, die Vorgänge auf Gemeinschaftsflächen aufzeichnet, kann in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Nachbarn eingreifen. Gleiches gilt für Attrappen, die den Anschein einer Überwachung erwecken. Nach geltender Rechtsprechung ist bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten die Videoüberwachung von Hauseingängen und allgemein zugänglichen Außenbereichen grundsätzlich unzulässig. Eine solche Überwachung stellt eine fortwährende Kontrolle der Bewohner und Besucher dar und greift somit in deren private Lebensführung ein.

Auch der Austausch eines herkömmlichen Türspions gegen ein digitales Modell bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Dies gilt nicht nur für Geräte mit dauerhafter Speicherfunktion und/oder Signalweitergabe an andere Geräte, sondern auch für einfache digitale Geräte ohne diese Funktionen. Die Wohnungseingangstür gehört i.d.R. zum Gemeinschaftseigentum, sodass deren Veränderung, z.B. durch Austausch des Türspions, der Gestattung durch die Gemeinschaft bedarf.

So hat der Bundesgerichtshof zum nachträglichen Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau entschieden, dass dieser nur verlangt werden kann, wenn
die Kamera nur durch Betätigung der Klingel aktiviert wird,
eine Bildübertragung allein in die Wohnung erfolgt, bei der geklingelt wurde,
die Bildübertragung nach spätestens einer Minute unterbrochen wird und
die Anlage nicht das dauerhafte Aufzeichnen von Bildern ermöglicht.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)