Wohn- und Nutzflächenermittlung (Aufmaß)
Kaum ein Merkmal einer Immobilie ist - neben der Lage natürlich - so sehr von Interesse, wie die Wohn- bzw. Nutzfläche, die sie bietet. Und kaum ein Maß bietet so häufig Anlass zu Unmut oder gar Streitigkeiten. Insbesondere in den Themenfeldern Miete oder Nebenkostenabrechnung spielt die angemietete bzw. vermietete Fläche eine große Rolle. Ich biete Ihnen die sachverständige Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche nach Wohnfächenverordnung (WoFlV) vom unabhängigen und zertifizierten Fachmann.
Alle Messungen und Prüfungen erfolgen zerstörungsfrei!
Die Anforderungen an Flächenermittlungen für Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und Angaben in Kauf- und Mietverträgen wachsen stetig. Die korrekte Wohnflächenermittlung ist deshalb Dauerthema in rechtlichen Auseinandersetzungen. Erst kürzlich kippte der Bundesgerichtshof (BGH) die bisherige 10%-Regelung bezüglich der maximalen Abweichung. Die "richtige" Wohnfläche zu kennen, kann deshalb auch für Sie wichtig sein.
Die Wohnfläche dient nicht nur als Berechnungsgrundlage für die Miethöhe, sondern auch für diverse andere Zwecke. Daher können Ihnen durch eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung gegebenenfalls finanzielle Nachteile entstehen. So orientiert sich beispielsweise die Versicherungsprämie der Hausratversicherung an der zugrundeliegenden Wohnfläche. In Mehrfamilienhäusern und größeren Wohnanlagen werden die Mietnebenkosten üblicherweise nach Wohnflächen aufgeschlüsselt. Bei einem zu hoch angesetzten Wert ist also auch der Anteil an den Nebenkosten zu hoch.
Leistungsumfang Wohnflächenermittlung:
- Skizzierung der Gesamtfläche und jeden Raumes
- Exakte Messung sämtlicher Räume mittels Lasertechnik (Aufmaß)
- Exakte Messung relevanter räumlicher Besonderheiten (Dachschrägen, Schornsteine, Vormauerungen, freistehende Pfeilern und Säulen etc.) nach WoFlV
- Fotodokumentation, insbesondere von baulichen Besonderheiten
- Raumhöhen feststellen
- Anfertigung von Zeichnungen nach den Messungen
- Ermittlung der Wohnfläche gem. Wohnflächenverordnung
Anwendung der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Beim Thema Wohnflächenberechnung tauchen immer wieder Unklarheiten auf. So existieren mehrere gültige Berechnungsmethoden, die im Ergebnis teilweise erheblich voneinander abweichende Werte liefern. Abhängig von der Berechnungsmethode werden etwa bestimmte Flächen, beispielsweise unter Dachschrägen, nur anteilig oder auch gar nicht zur Wohnfläche gezählt.
Eine gesetzliche Regelung zur anzuwendenden Flächenberechnungsmethode gibt es nur für den öffentlich geförderten Wohnraum. Im Streitfall berufen sich die Gerichte in der Regel aber auch im Bereich des privaten Wohnraums auf die seit 2004 geltende Wohnflächenverordnung.
Die Wohnflächenermittlung (Erstellung eines Aufmaßes) können Sie im Rahmen einer Wertermittlung oder auch gesondert beauftragen.
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0151 4012 9681 oder 0800 6647 011 (kostenfrei)