Kontakt
Thomas Braun
Mobil: 0151 4012 9681
0800 6647 011 (kostenlos)
tb@braun-immowert.de
Link zum Kontaktformular
Leistungen
Antworten auf Ihre Fragen
Im Rahmen der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gibt es häufig eine ganze Reihe an Fragen verschiedenster Natur. Manche Fragen werden immer wieder gestellt. Und die möchte ich gern an dieser Stelle beantworten.
Haben Sie auch eine Frage? Zögern Sie nicht, sie mir zu stellen! Ich beantworte jede Ihrer Fragen gern, unten auf dieser Seite finden Sie ein Formular.
Die Fragen
-
Wie viel kostet ein Gutachten?
Die Antwort kann nicht so pauschal erfolgen, denn das Honorar hängt natürlich vom Aufwand ab. Es orientiert sich an den Emfehlungen des BVS (Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e. V.). Das Basishonorar hängt hier vom Wert der Liegenschaft ab, da die Erfahrung zeigt, dass mit dem Wert auch der Aufwand steigt.
Hinzu kommen Faktoren, wie zu berücksichtigende Rechte und Lasten. Natürlich spielt es auch eine gewisse Rolle, ob Sie nötigen Unterlagen und Dokumente selbst beschaffen möchten oder mich damit beauftragen wollen.
Die Fahrtkosten zum Ortstermin werden nicht berechnet, egal wo sich die Liegenschaft in Deutschland befindet.
Sobald Sie mir eine Anfarge senden, bekommen Sie von mir die Kalkulation. Sie ist sehr transparent und in jedem Posten nachvollziehbar. Es gibt keine Haken und keine unkalkulierbaren Risiken.
-
Werden die Gutachten von den Gerichten anerkannt?
Das Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Mir ist jedoch kein Fall bekannt, in dem eines meiner Verkehrswertgutachten nicht anerkannt wurde. Ich bin zertifizierter Gutachter, vom TÜV-Rheinland zertifiziert und nach DIN EN ISO/IEC 17024. Diese Qualifikation ist mit der eines ö.b.u.v. Gutachters mindestens vergleichbar. Zudem gilt meine Zertifizierung bundesweit und für alle Arten von Liegenschaften.
-
Wie lange dauert es bis zur Fertigstellung des Gutachtens?
Das Gutachten ist in der Regel 3 bis 4 Wochen nach dem Ortstermin und dem Vorliegen aller Unterlagen fertig.
-
Benötigen wir einen Energieausweis?
Hallo Herr Braun, vielen Dank für das Gutachten! Wir sind sehr zufrieden! ich hätte noch eine Frage zum Hausverkauf. Benötigen wir einen Energieausweis für unser Haus?
Vielen Dank!
ja, Sie benötigen einen gültigen Energieausweis, wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten möchten.
Grundlage ist der § 80 GEG, Absätze 3 und 4:
(3) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt.
In den Fällen des Satzes 1 ist für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn das Wohngebäude
- schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) erfüllt hat oder
- durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist.
Bei der Ermittlung der energetischen Eigenschaften des Wohngebäudes nach Satz 3 können die Bestimmungen über die vereinfachte Datenerhebung nach § 50 Absatz 4 angewendet werden.
(4) Im Falle eines Verkaufs oder der Bestellung eines Rechts im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen. Die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, haben der Verkäufer oder der Immobilienmakler den Energieausweis oder eine Kopie hiervon dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen. Der Energieausweis oder eine Kopie hiervon ist spätestens dann unverzüglich vorzulegen, wenn der potenzielle Käufer zur Vorlage auffordert. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben.
Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.
-
Kann der Ortstermin am Wochenende stattfinden?
Ja! Das ist für mich überhaupt kein Problem! Da vieler meiner Privatkunden unter der Woche arbeiten müssen, kommt ihnen ein Termin am Wochenende meist entgegen (auch bei Gewerbeobjekten ist das Wochenende für einen Ortstermin beliebt). Insofern bin ich darauf eingerichtet und stehe auch am Wochenende gern zur Verfügung.
-
Keine Fahrtkosten?
Ja, die Fahrtkosten zum Ortstermin werden nicht in Rechnung gestellt. Ich bin ohnehin in ganz Deutschland unterwegs und reise gern.
BEWERTUNGSOBJEKTE
Zertifiziert für die Bewertung aller Immobilienarten
Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (SachZERT) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.
Wohnen
Immobilienbewertung für alle Wohnimmobilien. Selbstgenutzt oder vermietet. Von der Eigentumswohnung oder dem eigenen Einfamilienhaus bis...
Gewerbe
Immobilienbewertung für Gewerbeimmobilien - Bürogebäude, Produktion, Handelsimmobilien, Lager, Landwirtschaft - die Typen und...
Bildnachweis
Als Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.
Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!
Gedanken und Impressionen
In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.
Gutachten zur Restnutzungsdauer
Gutachten zum Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Das Finanzamt erwartet, dass das...
Völkerschlachtdenkmal Winter '23
Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ist ein beeindruckendes Bauwerk, das an die Napoleonischen Kriege und die darin...
Unterstützung gesucht!
Ich habe einen recht großen Auftrag erhalten und suche nach tatkräftiger Unterstützung bei der Bewertung einer Reihe...
Die Villa am Bernsteinsee
Am Rande eines Besuches in Bitterfeld, Anlass war der Ortstermin für ein Verkehrswertgutachten über eine...
News aus der Immobilienwelt
ESSEN • LEIPZIG • BUNDESWEIT
0800 6647 011
(kostenfrei im deutschen Netz)