Plausibilisitätsprüfung von Wertgutachten und Wertermittlungen.
Nicht selten werde ich von Kunden gebeten, ein Gutachten zu überprüfen, das Ihnen eine Gegenpartei im Zuge einer Auseinandersetzung vorgelegt hat. Dabei geht es meist in erster Linie darum, dass meine Kunden sicher gehen wollen, dass das vorgelegte Gutachten auch wirklich fundiert und unabhängig erstellt wurde und kein Gefälligkeitsgutachten ist.
Niemand ist gefeit vor Fehlern. Sie passieren, auch wenn das nicht schön ist.
Es ist auch häufig so, dass ich die vorgelegten Gutachten bestätigen kann. Der eine oder anderen Lapsus findet sich aber auch immer wieder ein, so dass das Ergebnis der Plausibilierung in diesen Fällen ein angepasster Wert ist.
Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Gutachter und damit einem öffentlich bestellten und vereidigten ("ö.b.u.v.") Sachverständigen gleichgestellt.
Beschreibung der Leistung
Im Zuge der Plausibilisierung prüfe ich alle angewandten Parameter und Wertansätze, sowie die Einhaltung der normierten Vorgaben. Sie erhalten das Ergebnis der Plausibiliserung als pdf-Datei auf Wunsch natürlich auch in Papierform. Ob und inwieweit eine Inaugenscheinnahme des Grundstücks und Gebäudes erforderlich ist, stimmen wir im Einzelfall ab. In der Regel ist das nicht erforderlich.
Verfügbar ist diese Werteinschätzung für Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten aller Immobilienarten
- Wohnimmobilien, z. B. Ein-, Zwei und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen usw.
- Gewerbeimmobilien, z. B. Bürogebäude, Lager, Werkstätten, Produktionsstätten usw.
- Gemischt genutzte Immobilien, z. B. Geschäftshäuser mit Wohnnutzung oder Wohnhäuser mit gewerblicher Nutzung
- Sonder- und Spezialimmobilien, alle Liegenschaften, die eine oder mehrere Besonderheiten aufweisen
- Erbbaurechte und Erbbaurechtsgrundstücke, aber auch alle anderen Rechte und Lasten
- Alle bebauten und unbebauten Grundstücke, z. B. Baugrundstücke, aber auch land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Leistungsorte
Alle Bundesländer.
Beispiele für Verwendungszwecke
- Erbschafts- oder Trennungsauseinandersetzung.
- Finanzangelegenheiten.
- und alle weiteren Fälle, in denen eine vorgelegtes Gutachten angezweifelt wird.
Leistungsumfang
- Plausibilisierung einr vorgelegten Wertermittlung
- Prüfung aller Wertansätze
- Prüfung der Verfahrensanwendung
- Erstellung einer schriftlichen Zusammenfassung
Leistungszeit
Je nach Umfang erhalten Sie das Ergebnis in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen.
Honorar
Abhängig vom Leistungsumfang. Meist nimmt die Plausibilierung 0,5 bis 1,0 Arbeitstag in Anspruch.
Bitte hier unverbindlich anfragen
Hinweis zum Datenaustausch
Sie können mir Dokumente und Unterlagen in Papierform oder auch elektronisch geben. Im Anschluss an die Beauftragung stelle ich Ihnen einen sicheren Datenraum zur Verfügung, in den Sie ihre Daten einfach hochladen können. Alternativ können Sie mir Dateien natürlich auch per EMail schicken.