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Qualität ist der Schlüssel

EhrenKodex 1500Mein Anspruch ist Qualität und Qualität fußt auf Standards. Ich verpflichte mich auf die Einhaltung dieser Standards:

Inhaltliche Standards

  • Die Wertermittlungsgrundlagen werden durch den Sachverständigen eigenverantwortlich ermittelt.
  • Unterlagen und Auskünfte Dritter werden auf Plausibilität überprüft.
  • Die Quellen der herangezogenen Daten werden dargelegt.
  • Getroffene Annahmen werden nachvollziehbar belegt und begründet.
  • Darstellung der besonderen objektspezifischen Gegebenheiten.
  • Im Marktwertgutachten werden ausschließlich Annahmen getroffen, die mit hinreichender Sicherheit in einer bestimmbaren Zeitspanne eintreten.
  • Die wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Grundstücksmarkt werden beschrieben (Angebot und Nachfrage, Nutzungs- bzw. Drittverwendungsmöglichkeiten, Ausführungen zur konkreten Marktsiuation).
  • Die demografische Entwicklung wird beschrieben.
  • Die Befund- und Anknüpfungstatsachen (Grundbuchangaben, Katasterauszug, Entwicklungszustand, Bauleitplanung, Rechte und Belastungen, komplette Angaben zur Bebauung, Baubeschreibung, Lagebeschreibung, Flächen und Maße, Mietverträge, andere wesentliche Verträge, etc.) werden dargestellt.

Formale Standards

  • Gutachten werden so gebunden, dass unerwünschte Änderungen bzw. der Austausch oder das Entfernen einzelner Seiten nicht möglich ist.
  • Jedes Gutachten wird eigenhändig unterschrieben und gestempelt bzw. gesiegelt.
  • Die Auftragsgestaltung und -abwicklung erfolgt sachgerecht.
  • Kein Gutachten ohne persönliche Orts- bzw. Objektbesichtigung durch den Gutachter.
  • Anfertigung einer aussagekräftigen Fotodokumentation.
  • Jedes Gutachten wird durch Fotos, Karten und Skizzen ergänzt.
  • Jedes Gutachten ist durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des begutachtenden Sachverständigen abgesichert.

BDSF Ehrenkodex

Senior-Mitglied Thomas Braun

bdsf stempel braun thomas 200x137Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. verpflichte ich mich, bei meiner Arbeit als Sachverständiger die Regelungen dieses Ehrenkodex nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten, um dadurch mein Ansehen und das seriöse und hohe Ansehen unseres Verbands und des Berufsstands der Sachverständigen zu fördern.

Mit meiner Unterschrift verpflichtete ich mich dazu fortan:

Unabhängigkeit und Neutralität
  • alle Gesetze, Verordnungen und  allgemein anerkannte gesellschaftliche Regeln einzuhalten
  • bei allen Handlungen und Entscheidungen Unabhängigkeit und Neutralität zu wahren
  • schriftliche und mündliche Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten
  • private und geschäftliche Handlungen zu trennen, insbesondere keine Aufträge anzunehmen, durch die ein Beteiligter oder ein naher Angehöriger einen persönlichen Vorteil erlangen könnte
  • Abstand von jeder Beauftragung zu nehmen, wenn dadurch Interessenkonflikte entstehen könnten
  • Abhängigkeiten von Auftraggebern zu vermeiden, oder – soweit dies nicht möglich ist – diese gegenüber Dritten offenzulegen
  • keine Vergünstigungen in Form von Geld-, Sachzuwendungen oder Dienstleistungen anzunehmen, wenn dadurch der Verdacht einer Befangenheit entstehen könnte
  • keine Geschenke oder Vorteile anzunehmen, die in eine verpflichtende Abhängigkeit führen  könnten
Umgang mit Informationen und Daten
  • auftrags- und personenbezogene Informationen und Daten mit besonderer Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln und die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien einzuhalten
  • vertrauliche Informationen und sensible Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht hierzu besteht
  • Informationen über Aufträge und dienstliche Aktivitäten weder für eigene Zwecke noch im Interesse Dritter zu nutzen, zu verraten oder zu vermarkten
  • Gebühren, Konditionen und Abläufe stets transparent offenzulegen und Auftraggebern sowie berechtigten Dritten bei Bedarf darüber Auskünfte zu erteilen
  • Informationspflichten gegenüber Auftraggebern und Behörden nachzukommen
Auftragsabwicklung und Qualitätssicherung
  • Handlungen und Entscheidungen zielorientiert auf die seriöse Erledigung eines jeden Auftrags auszurichten und stets die umfassende Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung anzustreben
  • meinen Wissensstand stets aktuell zu halten
  • jeden Auftrag vor der Annahme zu prüfen und Aufträge nur dann anzunehmen, wenn die entsprechende Erfahrung und Sachkunde vorliegt
  • Aufträge stets schriftlich zu fixieren und getroffene Vereinbarungen transparent zu kommunizieren
  • persönliche Leistungen in regelmäßigen Abständen zu bewerten und bei Bedarf Maßnahmen einzuleiten, um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten
  • die eigene Entscheidungsfreiheit in der Durchführung dienstlicher Aufgaben stets zu gewährleisten
  • nicht in unfairer oder unlauterer Weise am Markt aufzutreten und zu werben
  • das Ansehen des Berufsstandes und des Bundesverbands nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern

IVD Qualitäts-Zertifikat

IVD-Mitglied Thomas Braun

IVD Qualitäts-ZertifikatMit der Erteilung des IVD Qualitäts bestätigt der Immobilienverband Deutschland IVD, dass die Bedingungen zur Führung des IVD-Zeichens nach den strengen Aufnahmekriterien des Verbandes erfüllt sind. Damit verbunden ist die Berechtigung, den Zusatz „IVD" im Firmennamen einzusetzen.

 

BEWERTUNGSOBJEKTE

Zertifiziert für die Bewertung aller Immobilienarten

Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.

Wohnen

Immobilienbewertung für alle Wohnimmobilien. Selbstgenutzt oder vermietet. Von der Eigentumswohnung oder dem eigenen Einfamilienhaus bis...

Gewerbe

Immobilienbewertung für Gewerbeimmobilien - Bürogebäude, Produktion, Handelsimmobilien, Lager, Landwirtschaft - die Typen und...

Spezielles

Immobilienbewertung von Sonder- und Spezialimmobilien - mein Spezialgebiet. Spezialimmobilien sind zum Beispiel Immobilien,...

Unbebautes

Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken. Hierunter fallen beispielsweise Ackerflächen und Wiesen, aber auch spezielle Grundstücke,...

Bildnachweis

thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

Gedanken und Impressionen

In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

Hier finden Sie alle Beiträge aus dem Blog.

Gutachten zur Restnutzungsdauer

Gutachten zum Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Das Finanzamt erwartet, dass das...

Völkerschlachtdenkmal Winter '23

Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ist ein beeindruckendes Bauwerk, das an die Napoleonischen Kriege und die darin...

Unterstützung gesucht!

Ich habe einen recht großen Auftrag erhalten und suche nach tatkräftiger Unterstützung bei der Bewertung einer Reihe...

Die Villa am Bernsteinsee

Am Rande eines Besuches in Bitterfeld, Anlass war der Ortstermin für ein Verkehrswertgutachten über eine...

Burg Wendelstein

Ich bin gern unterwegs! Das ist einer der Gründe, warum ich für die Immobilienbewertung nicht nur in Essen und...

Energieausweis nach GEG

Ab dem 1. Mai 2021 werden Energieausweise nur noch nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) ausgestellt. Damit endet im...

News aus der Immobilienwelt

KfW – Anträge für Förderprogramme

KfW – Anträge für Förderprogramme Die Programme enthalten Mittel aus dem Budget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ende 2023...

Pflicht zum Heckenrückschnitt aufgrund eines Vergleichs – kein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung

Pflicht zum Heckenrückschnitt aufgrund eines Vergleichs – kein Zwangsgeld bei Nichteinhaltung In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG)...

BRAUN ImmoWert - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

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