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Kosten für Polizeieinsatz wegen ausgelöstem Alarm durch eine Alarmanlage

Ein Hausbesitzer war mit seiner Ehefrau verreist, als sie per SMS darüber benachrichtigt wurden, dass ihre erst kurz zuvor installierte Alarmanlage soeben ausgelöst hatte. Der Mann rief daraufhin umgehend bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion an. Die Beamten schlugen vor, das Anwesen zu überprüfen, womit dieser einverstanden war. Nach Eintreffen an der Örtlichkeit konnten die Polizeibeamten jedoch weder Einbruchspuren noch sonstige Umstände feststellen, die das Auslösen der Alarmanlage verursacht haben könnten. Einen Monat später erhielt das Ehepaar einen Bescheid über eine Gebühr in Höhe von 171 €. Diese wollte der Hausbesitzer nicht zahlen.

Wer eine Alarmanlage an seinem Anwesen installiert, muss auch dann Gebühren für dadurch veranlasste Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.


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