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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Elementarschadenversicherung – Wartezeit beachten

Über eine Wohngebäudeversicherung können die elementaren Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert werden. Welche genau von der Versicherung abgedeckt sind, regelt der Versicherungsvertrag.

Aufgrund der Folgen von heftigen Unwettern u. a. mit Sturm und Starkregen in den vergangenen Jahren überdenken viele Hausbesitzer den Versicherungsschutz und ziehen den Abschluss einer Elementarschadenversicherung als optionale Ergänzung der Wohngebäude- bzw. der Hausratversicherung in Erwägung, da diese besondere Naturrisiken umfasst, wie z. B. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau.

In der Regel muss der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Elementarversicherung damit rechnen, dass die Versicherung erst nach einer Warte- oder Karenzzeit greift. Diese legt die Versicherer individuell fest und kann mehrere Wochen betragen. Das genaue Datum des Versicherungsbeginns geht aus der Versicherungspolice hervor.

Die Beitragshöhe einer Elementarschadenversicherung hängt wesentlich von der Lage des Objekts ab. Also wie hoch ist hier die Wahrscheinlichkeit für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen? Geringes Risiko, günstiger Tarif, hohes Risiko hoher Beitrag oder sogar Ablehnung des Versicherungsschutzes.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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