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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Nachzahlungen aufgrund der Heizkostenexplosion

Die Gas- und Ölpreise befinden sich derzeit auf einem Rekordniveau und viele Verbraucher müssen mit hohen Nachzahlungen rechnen. Bei Mietern vor allem im Jahr 2023, also in dem Jahr, in dem sie die Abrechnung für 2022 bekommen werden. Daher haben bereits viele Mieter von ihrem Vermieter eine Aufforderung zur Erhöhung ihrer Abschlagszahlungen zur Deckung der Preisanstiege erhalten.

Einen Anspruch auf höhere Vorauszahlungen hat der Vermieter nur nach Rechnungslegung, also nach Zustellung einer formal und inhaltlich korrekten Abrechnung über die Nebenkosten an den Mieter. Sofern diese einen Saldo zulasten des Mieters ergibt, kann davon ausgegangen werden, dass die Beibehaltung der bisherigen Vorauszahlungen zukünftig nicht ausreichen wird und der Vermieter darf vom Mieter die Zahlung entsprechend höherer Vorauszahlungen verlangen.

Die Höhe einer monatlichen Vorauszahlung ergibt sich aus 1/12 vom Ergebnis der Jahresabrechnung. Einen allgemeinen Sicherheitszuschlag, z. B. von 10 % für allgemeine Kostensteigerungen, darf der Vermieter bei der Erhöhung nicht vornehmen. Sofern jedoch klar und nachweisbar ist, dass die Kosten steigen oder bereits gestiegen sind, kann diese Kostensteigerung in die künftige Erhöhung des monatlichen Abschlags einbezogen werden.

Um auf die gestiegenen Energiepreise und die aller Voraussicht nach erhöhten Nachzahlungsbeträge vorbereitet zu sein, sollten Mieter, sofern sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, jetzt schon Geld zurücklegen oder erhöhte Vorauszahlungen an ihre Vermieter leisten.


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