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Langjährige Duldung unpünktlicher Mietzahlungen

Das Landgericht Berlin (LG) hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Mieter seit dem Mietbeginn 2015 die Miete verspätet zahlte. Der Vermieter hatte das bis Mitte 2020 widerspruchslos hingenommen. Im Juli 2020 erhielt der Mieter eine Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlungen. Er änderte sein Zahlverhalten in den nächsten drei Monaten jedoch nicht. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.

Die Richter des LG kamen zu der Entscheidung, dass die Kündigung unwirksam war. Aufgrund der Tatsache, dass der Vermieter über Jahre die unpünktliche Zahlungsweise widerspruchslos hingenommen hatte, setze er den Anschein, dieser Vertragsverletzung kein erhebliches Gewicht beimessen zu wollen sowie darin keine wesentliche Beeinträchtigung seiner Interessen zu sehen. Die unpünktlichen Zahlungen der Miete nach der Abmahnung sind zwar als Pflichtverletzung zu sehen, aber es fehlt an der für die Rechtfertigung der Kündigung vorausgesetzten fortdauernden Unpünktlichkeit der Zahlungen über einen nicht nur kurzen Zeitraum.


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