So kann's gehen und aus der Mobilie wird eine Immobilie
An unserem Standort Leipzig gibt es unzählige Seen, die meisten davon sind Tagebaurestlöcher, die nun nach und nach rekultiviert werden. "Leipziger Neuseenland" hat man die Vielfalt der Seen getauft. Ob der Name in 30 Jahren immer noch taugt, wird sich zeigen, vielleicht wird es irgendwann auch "Leipziger Seenplatte". Oder so. Das ist aber gar nicht das Thema...
Einer der ältesten künstlichen Seen in der Region ist der Kulkwitzer See am westlichen Leipziger Stadtrand. Er wurde schon zu DDR-Zeiten hergerichtet. In der Konkurrenz der Seen untereinander versucht man die Besucher durch die eine oder andere Attraktion zu locken. Und so steht am Ufer des Kulkwitzer Sees dieses ausgemusterte Ausflugsschiff. Zu neuem Leben erweckt als Restaurant/Café.
Und ja, ich weiß, strenggenommen ist das Schiff ein Boot (weniger als 500 BRT), aber das spielt jetzt und hier mal keine Rolle. :)
Viel interessanter finde ich persönlich die Bewertung eines solchen Objektes. Ich hatte leider keine Möglichkeit hineinzukommen oder gar nähere Infos zu bekommen, aber das interessiert mich doch sehr. Ein solches Objekt ist mir noch nicht untergekommen und ich schätze es wird meine Gedanken in der nächsten Zeit eine Weile beschäftigen. Und recherchieren werde ich auch.
Haben Sie Erfahrungen mit zur Immobilie umfunktionierten Schiffen oder Booten?
In Leipzig soll es auch noch ein Flugzeug geben, das nun ein Restaurant ist, auch spannend! Wenn ich es finde, werde ich davon berichten. Dabei ist aber wohl erst einmal die Frage zu klären, ob es sich überhaupt um eine Immobilie handelt. Das Boot am Kulkwitzer See ist eine, da bin ich sehr sicher.
Der ausgewiesene Bodenrichtwert des Areals liegt bei € 15, ausgewiesen als "Campingplatz". Ob das hier an dieser exponierten Lage der Boots-/Restaurantinstallation auch noch so seine Gültigkeit haben kann, wage ich aus dem Hut mal stark anzuzweifeln, denn das hieße ja Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Auch wird bei diesem Objekt eine detaillierte Betrachtung des Unternehmens "Restaurant" zu erfolgen haben, denn mit diesem ist die Immobilien sehr eng verbunden. Eine abweichende Nutzung ist - zieht man keine Beräumung in Betracht - auf den ersten Blick eher schwierig denkbar. Mir juckt es in den Fingern, ich glaube ich frage einfach mal nach, ob man nicht zufällig ein Wertgutachten benötigt. :)
Ein Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB wird es nicht sein können, denn einen "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" wird es dann wohl eher doch nicht geben. Der Markt der einbetonnierten Schiffe ist eher klein, zudem sind all die Objekte sehr individuell. Also schreiben wir nur "Wertermittlung" drüber, gehen aber ansonsten nach den gleichen Regularien der Immobilien- bzw. Unternehmenswertermittlung vor.
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Beitragsbild(er): © Thomas Braun - Sachverständiger für Immobilienbewertung, Essen|Leipzig
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