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Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken

Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugruundstücken

Ein Erbbaurecht wird durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen einem Erbbauberechtigten und einem Grundstückseigentümer begründet. Der Berechtigte erhält das Recht, das Grundstück auf Zeit - im Grunde wie sein eigenes - zu nutzen. Er zahlt dem Grundstückseigentümer hierfür jährlich eine Pacht, den Erbbauzins. Der Vorteil für den angehenden Bauherren liegt auf der Hand, er spart sich die Ausgaben für den Landerwerb. Und auch der Grundstückseigentümer hat seinen Vorteil, seine ansonsten ungenutzte Fläche bringt ihm Erträge, ohne dass er sich von der Fläche gänzlich trennen muss.

In meiner Praxis treten sehr häufig die Kirchen, aber auch Länder und Kommunen als Erbbaurechtsgeber auf.

Häufig findet man die Bezeichnung "Erbpacht" für das Erbbaurecht. Im Unterschied zum Erbbaurecht bezog sich der Begriff „Erbpacht“ jedoch auf ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dies ist in Deutschland gesetzlich nicht mehr zulässig. Fälschlicherweise wird stattdessen das Erbbaurecht an Baugrundstücken mitunter als „Erbpacht“ bezeichnet. (Quelle: wikipedia).

In der Immobilienbewertung gibt es einige Besonderheit bei der Wertermittlung sowohl des Erbbaurechts, als auch der des Erbbaugrundstücks. Der Erbbaurechtsvertrag ist deshalb sehr gründlich zu analysieren und dessen Auswirkungen auf die Wertermittlung zu berücksichtigen. So gibt es häufig sehr spezielle Regelungen zum Beispiel hinsichtlich Heimfall oder auch bei der Dynamisierung des Erbbauzinses.

Ich habe sowohl die theoretischen und bewertungstechnischen Grundlagen/Kenntnisse als auch die praktische Erfahrung aus zahlreichen Bewertungen von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken. Meine Zertifizierung und Qualifikation umfasst die Bewertung dieser Objekte. Ich stehe Ihnen hierfür gern zur Verfügung.


 

Artikelbild: Andrea Linja/Adobe Stock

BEWERTUNGSOBJEKTE

Zertifiziert für die Bewertung aller Immobilienarten

Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.

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Bildnachweis

thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

Gedanken und Impressionen

In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

Hier finden Sie alle Beiträge aus dem Blog.

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