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Seminar "Erstellung von Gutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer" der Sprengnetter Akademie

Erstellung von Gutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Über 90 % aller vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Gutachten zu einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ermöglichen eine Steuerersparnis durch höhere Abschreibung.

Weniger Steuern, mehr Rendite - durch höhere Abschreibung der Immobilie

Wer gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann, dass ein Gebäude eine geringere Restnutzungsdauer als 50 Jahre hat, kann die Abschreibung (AfA) erhöhen und damit Steuern sparen. Dieser Nachweis kann nach aktueller Rechtsprechung auch durch Gutachten über die Restnutzungsdauer oder Verkehrswertgutachten erbracht werden, ein Bausubstanzgutachten ist nicht (mehr) erforderlich.

Das Finanzgericht Münster hat (erneut) entschieden, dass ein Gutachten, in dem die Restnutzungsdauer von Mietobjekten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) berechnet wird, für die Ermittlung der AfA herangezogen werden kann. Interessant an diesem Urteil ist, dass es fast zeitgleich mit dem Schreiben des BMF vom 22.03.2023 veröffentlicht wurde, die sich inhaltlich widersprechen.

Quelle: Auszug aus der Seminarbeschreibung Sprengnetter

Seminarinhalte:

  • Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden nach ImmoWertV und BelWertV
  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zu AfA und Restnutzungsdauer-Gutachten
  • Kriterien zur Verkürzung der Restnutzungsdauer
  • Feststellung der Restnutzungsdauer von Immobilie
  • Technische und wirtschaftliche Beurteilung des Zustands
  • Technische vs. wirtschaftliche Gesamt- und Restnutzungsdauer – was sind die Unterschiede?
  • Abschreibung für Ausstattung verkürzen
  • Nachweismethoden im Nutzungsdauer Gutachten

Ich besuche immer wieder gern spezielle Seminare zu verschiedenen Themen. Ich finde es sehr wichtig, stets den Horizont zu erweitern und gleichzeitig das bereits vorhandene Wissen zu vertiefen. Genauso schätze ich auch den Gedankenaustausch mit anderen. Sprechen Sie mich also gerne an!