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Anspruch auf Instandsetzung von Pflastersteinen vor der Wohnungseingangstür

Wenn sich durch eine Erdabsenkung vor der Wohnungseingangstür eine Vertiefung bildet, die eine Stolpergefahr darstellt und bei Regen regelmäßig Pfützen verursacht, sowie im Winter die Gefahr der Eisbildung besteht, hat der Eigentümer einen Anspruch auf Instandsetzung.

In diesem Fall hat die Gemeinschaft keinen Ermessensspielraum, da es der ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, dem Eigentümer einen sicheren Zugang zu seiner Wohnungseingangstür zu gewährleisten.


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