Mit diesem Glossar möchte ich Ihnen einen kompakten Einstieg in die Welt der Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und des Immobilien-Controllings geben. Ziel ist es, Fachbegriffe verständlich zu erklären und Zusammenhänge aufzuzeigen. Das Glossar erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es spiegelt meinen Stand zur Zeit der Erstellung. Die Welt dreht sich und mit ihr auch die Welt der immobilien, wenn auch etwas langsamer. Dennoch entstehen mit der Zeit neue Begriffe und Definitionen können sich auch wandeln.
Vorsichtig ermittelter, nachhaltiger Wert einer Immobilie nach BelWertV, der die maximale Darlehenshöhe und Konditionen in der Kreditfinanzierung steuert.
Der konkrete Zweck der Wertermittlung, der Verfahrenstiefe, Stichtag und Parameter für Steuern, Gebühren und Finanzierungsvorgaben festlegt.
Spannweite plausibler Werte aufgrund daten- und modellbedingter Unsicherheiten, wichtig für Risikomargen, Beleihungsauslauf und streitbefangene Steuer- oder Gebührenfestsetzungen.
Wert einer Immobilie unter der Annahme unveränderter, langfristiger Nutzung, bedeutsam für Finanzierung, Bilanzierung und steuerliche Bewertungen im Betriebsvermögen.
Wirtschaftliche Gesamtdauer von der Herstellung bis zum Ende der Nutzung, die AfA-Sätze, Wertminderungen und Verfahrensparameter in Steuer- und Finanzierungsbewertungen vorgibt.
Systematische Ermittlung des Werts einer Immobilie als Grundlage für steuerliche Bemessungsgrundlagen, Gebührenkalkulationen und Finanzierungsentscheidungen nach anerkannten Standards.
Unter kurzfristiger Verwertung erzielbarer Sicherheitenwert, der in der Finanzierung für Risikobewertung, Besicherung und Abschlagsfestlegung relevant ist.
Korrektur vorläufiger Werte auf das aktuelle Marktniveau, welche steuerliche Werte, Gebührenhöhen und Kreditentscheidungen konsistent zum Marktgeschehen ausrichtet.
International gebräuchliches Synonym des Verkehrswerts, das für steuerliche Bewertungen, Gebührenberechnungen und Finanzierungsvorgaben maßgeblich ist.
Zeitspanne der wirtschaftlichen Verwendung eines Gebäudes, die Abschreibung (AfA), Instandhaltungsannahmen und Bewertungsparameter in Steuer- und Finanzierungsmodellen bestimmt.
Verbleibende wirtschaftliche Nutzungszeit bis zum Bewertungsende, die AfA, Ertragswert, Liegenschaftszinssatz-Anwendung und Beleihungsgrenzen beeinflusst.
Nach § 194 BauGB der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis, der für Steuerfestsetzungen, Gebührenbemessungen und rechtssichere Finanzierungsunterlagen herangezogen wird.
Der für alle Daten maßgebliche Bewertungszeitpunkt, der die Rechts- und Planungssicherheit bei Steuern, Gebührenbescheiden und Finanzierungen sicherstellt.
Regelgebundene Methoden zur Ableitung von Immobilienwerten, die für steuerliche Bewertungen, Gebührenkalkulationen und bankaufsichtliche Finanzierungsvorgaben verbindlich sind.
Gesetzliche Definition des Verkehrswerts (Marktwert) im Baugesetzbuch. Er bestimmt den Wert als Preis, der zum Wertermittlungsstichtag unter gewöhnlichen Marktbedingungen zu erzielen wäre. Diese Norm ist die zentrale rechtliche Grundlage für alle Verkehrswertgutachten in Deutschland.
Zentrales Gesetz des Städtebaurechts. Es regelt Bauleitplanung, Bodenordnung, Auskunftsrechte und die Wertermittlungstatbestände, einschließlich § 194 BauGB. Fundament für planungs- und bodenrechtliche Rahmenbedingungen der Bewertung.
Verordnung zum Bauplanungsrecht, die Art und Maß der baulichen Nutzung regelt (z. B. Gebietstypen, GRZ, GFZ). Sie bestimmt die zulässige Ausnutzung von Grundstücken und beeinflusst Bodenwert, Entwicklungsfähigkeit und Marktgängigkeit.
Rechtsverordnung für Kreditinstitute zur Ermittlung des Beleihungswerts. Sie verlangt vorsichtige, nachhaltig erzielbare Werte, die Marktschwankungen ausblenden. In der Praxis maßgeblich für Kreditvergabe, Deckungswerte und Risikosteuerung, unterscheidet sich konzeptionell vom Verkehrswert.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Relevanz für die Bewertung durch mögliche wertbeeinflussende Emissionen (Lärm, Geruch, Luftschadstoffe) und Genehmigungslagen, etwa bei Anlagen in der Nähe.
Landesrechtliche Gesetze zum Schutz von Kulturdenkmälern. Sie begründen Auflagen, steuerliche Begünstigungen und Nutzungsbeschränkungen. Für Bewertungen bedeutsam wegen Auswirkungen auf Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Genehmigungen und Marktgängigkeit.
Norm zur Gliederung und Ermittlung von Nutzungskosten über den Lebenszyklus. Relevanz in der Bewertung bei langfristigen Wirtschaftlichkeitsanalysen, Instandhaltungsrückstellungen und bei der Herleitung nachhaltiger Erträge, insbesondere im Ertragswertverfahren.
Norm zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken. Sie definiert BGF, NGF und Nutzungsarten, wird vor allem im Gewerbe- und Planungsbereich verwendet. Für Bewertungen wichtig zur konsistenten Flächen- und Kostenermittlung, jedoch nicht identisch mit der WoFlV.
Bundesgesetz zu energetischen Anforderungen und Nachweisen (z. B. Energieausweis, Primärenergiebedarf). Es beeinflusst Modernisierungspflichten, Betriebskosten und Marktakzeptanz und kann im Ertragswert über Bewirtschaftungskosten und Mieten wirksam werden.
Unabhängiges, behördlich eingerichtetes Gremium nach §§ 192 ff. BauGB. Es führt die Kaufpreissammlung, ermittelt und veröffentlicht Bodenrichtwerte sowie weitere Marktdaten (z. B. Liegenschaftszinssätze) und erstellt Verkehrswertgutachten. Zentrale amtliche Datenquelle für die Wertermittlung.
Verwaltungsvorschriften und Anwendungshinweise zur ImmoWertV. Sie konkretisieren die Verordnung praxisnah, z. B. zur Ableitung von Vergleichsfaktoren, Marktanpassungen und Bewertungsstichtagen. In der Praxis maßgebliche Auslegungshilfe, rechtlich unterhalb der ImmoWertV.
Rechtsverordnung, die die Grundsätze, Datenanforderungen und Verfahren der Immobilienbewertung bundeseinheitlich regelt. Sie normiert insbesondere Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren sowie die Nutzung von Bodenrichtwerten, Liegenschaftszinssätzen und sonstigen Wertermittlungsdaten.
International anerkannte Bewertungsstandards. Sie definieren Grundsätze zu Bewertungszwecken, Annahmen, Berichterstattung und Qualitätsanforderungen. Für grenzüberschreitende Bewertungen und Reporting nach internationalen Anforderungen (z. B. Investoren, IFRS-Kontext) maßgeblich; in Deutschland ergänzend zur ImmoWertV anwendbar, sofern kein Widerspruch zum nationalen Recht besteht.
Von den Gutachterausschüssen geführte, vertrauliche Sammlung notarieller Kaufpreise. Sie ist die Basis für Bodenrichtwerte, Vergleichsfaktoren und Liegenschaftszinssätze. Bewertende nutzen Auswertungen dieser Daten zur Marktanpassung und Plausibilisierung.
Frühere Richtlinien zur Wertermittlung. Inhaltlich weitgehend durch ImmoWertV und ImmoWertA abgelöst, dienen sie teils noch als ergänzende Auslegungshilfe, etwa bei Detailfragen zu Verfahrensparametern.
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche. Sie legt anrechenbare Flächen und Abzüge fest, etwa für Dachschrägen und Balkone. Für Wohnimmobilien zentral, da Wohnfläche wertbestimmend ist und im Vergleichswert- und Ertragswertverfahren direkt eingeht.
Sammlung von Inseratsdaten (Angebotspreise, Mieten, Objektmerkmale) aus Portalen oder Research-Anbietern; nützlich für Trendindikationen, jedoch mit Angebotsbias gegenüber realen Kaufpreisen.
Durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter in einer abgegrenzten Zone, abgeleitet aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse und regelmäßig veröffentlicht; dient als Referenz in Marktanalysen und Bodenwertableitungen.
Kartografische Darstellung der Bodenrichtwerte mit Zonenabgrenzungen und Stichtag; Datenquelle der Gutachterausschüsse für regionale Marktvergleiche.
Zeitreihe der Baupreisindizes (z. B. von Destatis) zur zeitlichen Fort- oder Rückrechnung von Baukosten im Sachwertverfahren und zur Marktanpassung.
Anteil leerstehender Flächen oder Einheiten am Gesamtbestand eines Marktes oder Segments; Indikator für Angebots-Nachfrage-Relation und Vermietungsrisiko.
Marktabgeleiteter Kapitalisierungszinssatz für Grundstücke und Gebäude im Ertragswertverfahren; von Gutachterausschüssen aus Transaktionsdaten hergeleitet.
Übergeordnete Standortebene (Stadt/Region) mit Einflussfaktoren wie Wirtschaftsstruktur, Demografie, Infrastruktur und Arbeitsmarkt; prägt Nachfrage, Renditen und Wertentwicklung.
Marktbasierte Übersicht lokaler Vergleichsmieten nach Lage- und Ausstattungsmerkmalen; kann neben qualifizierten Mietspiegeln als Datenquelle zur Ableitung marktüblicher Mieten dienen.
Unmittelbares Umfeld des Objekts (Straße, Nahversorgung, Lärm, soziales Umfeld, ÖPNV fußläufig); wirkt direkt auf Marktmiete, Vermietbarkeit und Risiko.
Multiplikativer Anpassungsfaktor zur Berücksichtigung regionaler Preisniveaus (z. B. Baukosten, Sachwerte) im Verhältnis zu einem Bundes- oder Referenzdurchschnitt.
Marktanpassungsfaktor zur Überführung des vorläufigen Sachwerts auf den Verkehrswert; empirisch aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ermittelt und von Gutachterausschüssen publiziert.
Summe der in einem Zeitraum tatsächlich gezahlten Kaufpreise in einem Markt oder Segment; Maß für Marktaktivität und Liquidität.
Zeitreihe zur allgemeinen Preisentwicklung (Inflation) der privaten Konsumausgaben; dient zur Deflation/Inflation nominaler Werte und zur realen Preisbetrachtung.
Kennzahl zur Preisangleichung im Vergleichswertverfahren (z. B. €/m² Wohnfläche, €/m² GF), abgeleitet aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien.
Gewerbeobjekt mit überwiegender Büronutzung; Flächen flexibel teilbar, Ertrag aus Bürovermietung.
Eine von zwei aneinandergebauten, eigenständigen Haushälften (Zweispänner) auf getrennten Grundstücken; reine Wohnnutzung.
Sondereigentum an einer abgeschlossenen Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage, inklusive Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum; Nutzung zu Eigennutz oder Vermietung.
Wohngebäude mit genau einer Wohneinheit auf eigenem Grundstück; primär zur Eigennutzung oder Vermietung genutzt, im Bewertungsrecht als reines Wohnobjekt eingeordnet.
Gewerbeobjekt für den Verkauf von Waren an Endkundschaft (z. B. Laden, Fachmarkt, Shoppingcenter); wertbestimmend sind Lage, Frequenz und Mietvertragsstruktur.
Beherbergungsbetrieb mit kurzzeitiger Zimmervermietung und Serviceangeboten; Spezialgewerbe mit betrieblich geprägter Ertragsstruktur.
Gewerbeobjekt für Lagerung, Umschlag und Distribution (z. B. Lagerhalle, Cross-Dock, Last-Mile); nutzungsbestimmend sind Flächenlayout, Andienung und Verkehrsanbindung.
Wohngebäude mit drei oder mehr abgeschlossenen Wohneinheiten; typischerweise zur Vermietung, klassifiziert als Wohninvestment.
Sozialimmobilie für stationäre oder teilstationäre Pflege (z. B. Pflegeheim, betreutes Wohnen mit Service); langfristige Betreiberverträge prägen die Ertragslage.
Mehrere aneinandergebaute, in sich abgeschlossene Einfamilienhäuser mit gemeinsamer Trennwand; eigenständiges Grundstück, reine Wohnnutzung.
Objekt mit stark nutzungsspezifischer Bau- oder Ausstattungsstruktur (z. B. Klinik, Freizeitpark, Rechenzentrum), das nur eingeschränkt drittverwendbar ist; Bewertung regelmäßig ertrags- oder sachwertorientiert unter Berücksichtigung objektspezifischer Risiken.
Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. Büro, Laden) innerhalb einer Teileigentums-/WEG-Anlage; Nutzung gewerblich oder gemischt.
Mischnutzungsobjekt mit überwiegender Wohnnutzung und ergänzenden gewerblichen Einheiten (z. B. Laden, Büro); typisches Anlageobjekt.
Wohngebäude mit zwei eigenständigen Wohneinheiten; Nutzung zu Eigennutz, Teilvermietung oder Vollvermietung, Bewertung als Wohnimmobilie.
Flächen zum Ausgleich oder zur Ersatzmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung), festgesetzt z. B. nach § 1a BauGB und BNatSchG. Kann Planungs- und Herstellungskosten von Vorhaben beeinflussen.
Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; Bauen ist grundsätzlich unzulässig, mit Ausnahmen für privilegierte Vorhaben (z. B. Land- und Forstwirtschaft). Wirkt wertdämpfend gegenüber Innenbereichslagen.
Flächen, die derzeit noch nicht bebaubar sind, deren künftige Bebaubarkeit jedoch aufgrund konkreter Anhaltspunkte (z. B. Entwicklungsziele der Gemeinde, Lage zum Siedlungskörper) erwartet werden kann. Bewertungsrechtlich zwischen landwirtschaftlicher Fläche und Bauland einzuordnen.
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen (z. B. Wegerecht, Stellplatzsicherung). Eintragung im Baulastenverzeichnis; kann Nutzung und Verkehrswert beeinflussen.
Festsetzung, auf der die Außenwände eines Gebäudes zwingend zu errichten sind; steuert die Lage der Bebauung zur Straße und kann im Bebauungsplan festgelegt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).
Planungsrechtlich bebaubar und ortsüblich erschlossen (z. B. Versorgung, Verkehr). In der Regel Grundlage für Bodenrichtwerte für baureifes Land.
Verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde mit Festsetzungen zur städtebaulichen Ordnung (u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen). Rechtsgrundlagen: §§ 8–10, Inhalte § 9 BauGB.
Öffentlich-rechtlicher Beitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Gehwege, Beleuchtung) nach §§ 127 ff. BauGB i. V. m. Kommunalabgabengesetzen. Kostenrelevant für Rohbauland und baureifes Land.
Vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte Bodennutzung für das ganze Gemeindegebiet darstellt (z. B. Wohnbauflächen, Gewerbe, Grünflächen). Rechtsgrundlage: § 5 BauGB; keine unmittelbare Außenwirkung für Bauvorhaben.
Maß der baulichen Nutzung nach § 20 BauNVO; Verhältnis der zulässigen Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Höhere GFZ erhöht grundsätzlich die ausnutzbare Bruttogeschossfläche.
Maß der baulichen Nutzung nach § 19 BauNVO; Verhältnis der zulässigen überbauten Grundfläche zur Grundstücksfläche. Begrenzt die bauliche Versiegelung eines Grundstücks.
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile; Vorhaben sind zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Prägt die planungsrechtliche Zulässigkeit ohne Bebauungsplan.
Planungsrechtlich für eine bauliche Nutzung vorgesehen (z. B. durch Bauleitplanung), jedoch noch nicht oder nicht vollständig erschlossen. Erschließungsaufwand ist bei der Wertermittlung zu berücksichtigen.
Vorgabe zur Anzahl herzustellender Stellplätze pro Nutzungseinheit (z. B. je Wohnung oder je 100 m² Nutzfläche) nach kommunaler Stellplatzsatzung/Bauordnungsrecht. Beeinflusst Projektkosten und Flächenbedarf.
Behördenvermerk/Hinweis, dass aufgrund früherer Nutzungen oder Erkenntnisse der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten besteht; regelmäßig im Altlastenkataster geführt und wertrelevant.
Von der Bauaufsichtsbehörde geführtes Register öffentlich-rechtlicher Baulasten (z. B. Abstandsflächenübernahme, Stellplatz- oder Zufahrtsverpflichtungen); nicht Teil des Grundbuchs, aber für Nutzung und Bewertung bedeutsam.
Beschränkt dingliches Recht, durch das der Eigentümer eines Grundstücks die Nutzung dulden oder eine Nutzung unterlassen muss; als Grunddienstbarkeit (zugunsten eines Grundstücks) oder als beschränkte persönliche Dienstbarkeit (zugunsten einer Person).
Veräußerliches und vererbliches dingliches Recht, auf oder unter fremdem Grundstück ein Bauwerk zu haben; wird im Erbbaugrundbuch geführt und im Grundstücksgrundbuch vermerkt (Erbbaurechtsgesetz).
Regelmäßig wiederkehrende Geldleistung des Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer als Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts.
Öffentliches Register beim Amtsgericht, das Eigentumsverhältnisse sowie Rechte, Lasten und Beschränkungen an Grundstücken dokumentiert (Abt. I: Eigentum, Abt. II: Lasten/Beschränkungen, Abt. III: Grundpfandrechte).
Verzeichnet die auf einem Grundstück lastenden Rechte und Beschränkungen, z. B. Dienstbarkeiten, Reallasten, dingliche Vorkaufsrechte, Vormerkungen und gesetzlich angeordnete Vermerke (z. B. Sanierungsvermerk).
Dienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines herrschenden Grundstücks; belastet das dienende Grundstück mit Duldungs- oder Unterlassungspflichten (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht).
Grunddienstbarkeit zur Verlegung, zum Betrieb und zur Unterhaltung von Leitungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) auf einem Grundstück einschließlich Duldung von Zugang und Wartung.
Umfassendes Nutzungs- und Fruchtziehungsrecht an einer Sache (z. B. Grundstück/Gebäude) ohne Eigentumserwerb; der Nießbraucher darf Erträge ziehen und das Objekt nutzen, der Eigentümer bleibt rechtlicher Inhaber (§§ 1030 ff. BGB).
Dingliches Recht, das den Grundstückseigentümer zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet (z. B. Geld-, Sach- oder Pflegeleistungen) zugunsten eines Berechtigten; wird in Abteilung II eingetragen (§§ 1105 ff. BGB).
Grundbuchvermerk, der die Lage eines Grundstücks in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet dokumentiert; löst besondere Genehmigungspflichten und Rechtsfolgen nach BauGB aus (z. B. gemeindliches Vorkaufsrecht).
Dingliche Vereinbarung (regelmäßig als Grunddienstbarkeit), nach der der Eigentümer des belasteten Grundstücks einen über die Grenze ragenden Gebäudeteil dulden muss; neben der gesetzlichen Duldung beim unbeabsichtigten Überbau (§ 912 BGB).
Dingliches Recht, beim Verkauf eines Grundstücks in den Kaufvertrag zu den vereinbarten Konditionen einzutreten; wird in Abteilung II eingetragen (§§ 1094 ff. BGB).
Grunddienstbarkeit, die das Betreten, Befahren oder die Zufahrt über ein fremdes Grundstück erlaubt; sichert die Erschließung des herrschenden Grundstücks.
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die berechtigt, bestimmte Räume in einem Gebäude zu bewohnen; nicht übertragbar und regelmäßig lebenslang ausgestaltet (§ 1093 BGB).
Faktor zur Abzinsung zeitlich verteilter Zahlungen auf den Bewertungsstichtag, basierend auf Kapitalisierungszinssatz und Zeitraum.
Betriebskostenanteile, die rechtlich oder vertraglich nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können und daher beim Eigentümer verbleiben (z. B. Teile der Verwaltung oder Versicherungen, soweit nicht umlagefähig vereinbart).
Laufende, objektspezifische Aufwendungen für den Betrieb und die Verwaltung der Immobilie, die nicht auf Mieterinnen und Mieter umlegbar sind bzw. im Ertragswertverfahren abzuziehen sind.
Fiktive Verzinsung des Bodenwerts mit dem Liegenschaftszinssatz; wird vom Reinertrag abgezogen, um den Gebäudereinertrag zu ermitteln.
Reinertrag abzüglich der Bodenwertverzinsung; spiegelt den auf das Gebäude entfallenden Ertragsanteil wider.
Mietstruktur, bei der die Miete an einen Preisindex (z. B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt und periodisch angepasst wird.
Planmäßige Aufwendungen zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes (Erhaltungsaufwand, ohne wertsteigernde Modernisierungen).
Rohertrag eines vollen Jahres, inklusive marktüblicher Nebenerlöse, ohne Berücksichtigung von Leerstand, Mietausfällen oder Kosten.
Zinssatz zur Abzinsung bzw. Kapitalisierung künftiger Erträge; im deutschen Ertragswertverfahren entspricht er regelmäßig dem Liegenschaftszinssatz.
Am Markt erzielbare, orts- und objektübliche Miete unter Wettbewerbsbedingungen; Referenzgröße im Vergleich zur Vertragsmiete.
Pauschaler Abzug für das Risiko von Leerstand, Zahlungsrückständen und Mieterwechsel, ausgedrückt als Prozentsatz vom Rohertrag oder der Nettokaltmiete.
Bewertungs- bzw. mietvertraglich relevante Nutzfläche, die zur Mietberechnung herangezogen wird (z. B. nach GIF- oder WoFlV-Standard).
Rechtsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Mietgegenstand, Miethöhe, Laufzeit und Nebenkonditionen; bestimmt die Vertragsmiete.
Internationaler Begriff für den Netto-Betriebsertrag: Rohertrag abzüglich laufender Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; vergleichbar mit dem Reinertrag vor Bodenwertverzinsung.
Miete ohne Heiz- und Warmwasserkosten sowie ohne kalte Betriebskosten; Grundlage vieler Ertragsberechnungen.
Jahresrohertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlagefähige Betriebskosten); Basis für die Kapitalisierung im Ertragswertverfahren.
Barwert des Bodenwerts (unendliche Laufzeit) plus ggf. verbleibender Werte am Ende der Restnutzungsdauer; im Ertragswertverfahren regelmäßig der Bodenwert zuzüglich Besonderheiten am Ende der Nutzung.
Summe aller vertraglich vereinbarten Mieten und Pachten einer Immobilie vor Abzug von Bewirtschaftungskosten; Grundlage für das Ertragswertverfahren.
Mietvereinbarung mit vertraglich festgelegten, zeitlich gestaffelten Mieterhöhungen in festen Beträgen oder Prozentsätzen.
Tatsächlich vereinbarte Miete gemäß Mietvertrag, unabhängig von der Marktmiete; maßgeblich für den aktuellen Rohertrag.
Kapitalisierungsfaktor zur Umrechnung eines konstanten jährlichen Ertrags (z. B. Gebäudereinertrag) in einen Barwert über die Restnutzungsdauer.
Teil der Bewirtschaftungskosten für kaufmännische und technische Verwaltung (z. B. Mietenbuchhaltung, Objektmanagement), nicht umlagefähig im engeren Sinn des Ertragswertverfahrens.
Wertminderung aufgrund Alterung und Abnutzung über die Nutzungsdauer; umfasst technische und wirtschaftliche Einflüsse.
Bauliche Anlagen außerhalb des Gebäudes, z. B. Wege, Stellplätze, Einfriedungen, Garten- und Entwässerungsanlagen; im Sachwert als eigene Komponenten zu berücksichtigen.
Jahr der erstmaligen Fertigstellung des Gebäudes; Grundlage für die Ableitung der (Rest-)Nutzungsdauer.
Zusätzliche Kosten neben den reinen Baukosten, z. B. Planung, Genehmigungen, Erschließung, Gutachten, Honorare; Bestandteil des Herstellungswerts.
Index zur Entwicklung der Baupreise, mit dem NHK zeitlich auf den Stichtag fortgeschrieben werden.
Systematische Gliederung von Bauteilen und Qualitätsstufen zur präzisen Zuordnung der NHK (insbesondere bei NHK 2010).
Konstruktionsart und Materialität (z. B. Massiv-, Holz-, Skelettbau), die NHK, Nutzungsdauer und Wertminderung prägt.
Summe aller Grundflächen der ober- und unterirdischen Geschosse nach DIN-Systematik, inklusive Konstruktionsflächen; dient als Bezugsgröße für NHK je m².
Rauminhalt des Baukörpers nach äußerer Begrenzung; dient als Bezugsgröße für NHK je m³.
Wert der baulichen Anlagen aus NHK multipliziert mit der geeigneten Bezugsgröße (z. B. BGF/BRI), einschließlich Baunebenkosten und ggf. Außenanlagen, vor Alterswertminderung.
Aus Kaufpreisdaten abgeleiteter Faktor zur Anpassung des vorläufigen Sachwerts an das Marktgeschehen; führt zum marktangepassten Sachwert als Grundlage für den Verkehrswert.
Modernisierungsgrad: Umfang und Qualität durchgeführter Modernisierungen, die die Restnutzungsdauer, die NHK-Zuordnung und die Alterswertminderung beeinflussen.
Bundeseinheitlich veröffentlichte NHK-Tabellenstand 2010 als Referenzniveau; wird über Baupreisindex und Regionalisierungsfaktor auf den Wertermittlungsstichtag und den Standort fortgeschrieben.
Standardisierte, qualitäts- und nutzungsbezogene Baukosten je Bezugseinheit (z. B. €/m² BGF oder €/m³ BRI), die im Sachwertverfahren zur Ermittlung des Herstellungswerts verwendet werden.
Faktor zur Anpassung der NHK an das regionale Baukostenniveau des Standorts.
Summe aus Gebäudesachwert (Herstellungswert abzüglich Alterswertminderung) und den Werten sonstiger Anlagen zuzüglich Bodenwert; vor Marktanpassung.
Minderung durch Verschleiß, Substanzschäden und funktionale Überalterung der Bauteile.
Volumen des Gebäudekörpers innerhalb der äußeren Begrenzungsflächen; alternative Bezugsgröße zu BRI in älteren Systematiken.
Minderung durch äußere oder marktbedingte Faktoren (z. B. ungünstige Grundrisse, Überangebot, Immissionen), die nicht rein technisch verursacht sind.
Herstellungswert abzüglich Alterswertminderung (technisch und wirtschaftlich) zum Wertermittlungsstichtag.
Wertrelevante Eigenschaften von Vergleichs- und Bewertungsobjekt (z. B. Zeit, Lage, Größe, Zustand, Rechte/Lasten), nach denen Vergleichskaufpreise rechnerisch auf das Bewertungsobjekt übertragen werden.
Niveau und Qualität der technischen und gestalterischen Ausstattung (z. B. Haustechnik, Sanitär, Oberflächen, Energieeffizienz), im Vergleich zum marktüblichen Standard bewertet.
Statistische, meist multipel-regressive Verfahren, die Kaufpreise als Funktion einzelner Objekt- und Lagemerkmale schätzen und zur Ermittlung von Anpassungsbeträgen oder direkten Marktwertschätzungen dienen.
Makro- und Mikrolagefaktoren (z. B. Bodenrichtwertniveau, Erreichbarkeit, Infrastruktur, Umfeldqualität, Immissionen), die das Preisniveau maßgeblich beeinflussen.
Umrechnung historischer Kaufpreise auf das Marktniveau des Wertermittlungsstichtags mittels geeigneter Preisindizes oder Marktentwicklungsfaktoren.
Einordnung der Bau- und Unterhaltungsqualität im Marktvergleich (z. B. einfach, mittel, gut, sehr gut) als Grundlage für wertrelevante Anpassungen.
Tatsächlich erzielter Kaufpreis eines hinreichend ähnlichen Objekts, bereinigt um Nebenleistungen und Besonderheiten, als Ausgangsbasis für das Vergleichswertverfahren.
Immobilie, deren wesentliche Merkmale (Art, Größe, Lage, Zustand, Nutzung) dem Bewertungsobjekt ausreichend ähnlich sind und deren Kaufpreis für den Vergleich herangezogen wird.
Aus angepassten Vergleichskaufpreisen abgeleiteter Wert des Bewertungsobjekts; Ergebnisgröße des Vergleichswertverfahrens.
Allgemeine Anpassung von Vergleichskaufpreisen an das Marktpreisniveau des Stichtags, typischerweise durch Indexierung oder marktabgeleitete Trendfaktoren.
Grundfläche eines Raums auf Fußbodenebene; in der Außenbetrachtung auch die von einem Baukörper am Boden überdeckte Fläche.
Amtliche Karte des Liegenschaftskatasters (Flur- bzw. Liegenschaftskarte), die Flurstücke, Grenzen und Lagen darstellt.
Im Liegenschaftskataster eindeutig abgegrenzter, vermessener Teil der Erdoberfläche mit eigener Flurstücksnummer.
Höhenwert der natürlichen oder hergestellten Geländeoberfläche an einem Punkt, bezogen auf ein Höhenbezugssystem (z. B. NHN).
Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Gebäudes; im Planungsrecht häufig bezogen auf Vollgeschosse (Basis für GFZ).
Zeichnerische Darstellung eines horizontalen Schnitts durch ein Gebäude, die Raumzuschnitt, Wandstellungen, Öffnungen und Maße zeigt.
Gesamtfläche eines rechtlich selbstständigen Grundstücks, wie im Liegenschaftskataster und Grundbuch ausgewiesen.
Absolute oder relative Höhe eines Punktes über einem Bezugshorizont (z. B. Normalhöhennull, NHN).
Verhältnis zwischen einer in Plan/Karte gemessenen Länge und der realen Länge (z. B. 1:500).
Standardisierte, nach dem Regelwerk der gif e. V. (z. B. MF-G 2017) ermittelte vermietbare Fläche in Gewerbeimmobilien mit klaren Abgrenzungs- und Anrechnungsregeln.
Summe der nutzbaren Grundflächen innerhalb der äußeren Begrenzungen eines Gebäudes ohne Konstruktionsflächen; entspricht in der aktuellen DIN 277 der Netto-Raumfläche (NRF).
Teil der Nettofläche, der der vorgesehenen Nutzung des Bauwerks dient (z. B. Büro-, Lager-, Unterrichtsflächen) gemäß DIN 277.
Bezeichnung für ein (Teil‑)Grundstück; häufig synonym zu Flurstück verwendet.
Vertikales Maß vom fertigen Fußboden bis zur Unterkante Decke bzw. Unterkante tragender Bauteile; relevant für Nutzung, Komfort und Flächenanrechnung.
Flächen für Erschließung und interne Bewegung (z. B. Flure, Treppen, Aufzugsvorräume) innerhalb der Nettofläche nach DIN 277.
Fläche, die vertraglich an Mietende überlassen werden kann; je nach Objektart und Regelwerk (WoFlV, DIN 277, gif) unterschiedlich abgegrenzt.
Anteil der Grundstücksfläche, der durch Gebäude, befestigte Beläge oder technische Abdichtungen wasserundurchlässig ist, üblicherweise in Prozent angegeben.
Anrechenbare Fläche der zu Wohnzwecken dienenden Räume nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV); bestimmte Flächen (z. B. unter Dachschrägen, Balkone) werden ganz, anteilig oder gar nicht berücksichtigt.
Der aktuelle technische und bauliche Zustand eines Gebäudes, einschließlich Alterung, Abnutzung, Schäden und Modernisierungsstand; beeinflusst unmittelbar den Marktwert und das Instandhaltungsrisiko.
Bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung von Bränden; Erfüllung der Schutzziele wirkt sich auf Sicherheit, Genehmigungslage und Wert aus.
Berechnete Energiemenge, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und ggf. Kühlung benötigt wird; bildet die Grundlage für Betriebskosten und energetische Bewertung.
Dokument gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), das energetische Kennwerte und Effizienzklasse eines Gebäudes ausweist; dient der Transparenz für Marktteilnehmende.
Kategorisierung der energetischen Qualität eines Gebäudes (z. B. A+ bis H) auf Basis definierter Kennwerte; erleichtert die Marktvergleichbarkeit und beeinflusst die Nachfrage.
Durchfeuchtungen an Bauteilen (z. B. Mauerwerk, Dach, Keller) durch Eindringen von Wasser oder Kondensation; verursachen Substanzverlust, Schimmelrisiko und Sanierungskosten.
Aufgelaufene, überfällige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten, deren Nichtdurchführung zu Wertminderungen, höheren Folgekosten und erhöhtem technischen Risiko führt.
Endenergiebedarf gewichtet mit Primärenergiefaktoren der Energieträger; spiegelt die Gesamtenergie- und Umweltwirkung wider und ist maßgeblich für die Effizienzbewertung.
Notwendige, über reine Instandhaltung hinausgehende Maßnahmen zur grundlegenden Erneuerung von Bauteilen, Technik oder energetischer Qualität, um Funktions- und Werterhalt sicherzustellen.
Vorkommen gesundheits- oder umweltrelevanter Stoffe (z. B. Asbest, PCB, PAK, Holzschutzmittel), die Sanierungsaufwand, Nutzungseinschränkungen und Werteinfluss nach sich ziehen.
Maßnahmen und Bauteile zur Begrenzung von Luft- und Trittschall; beeinflusst Wohnqualität, Nutzbarkeit und Marktgängigkeit, insbesondere in Mehrfamilien- und gewerblichen Objekten.
Mikrobieller Bewuchs infolge Feuchte- oder Wärmebrückenproblematik; ein Indikator für funktionale Mängel der Gebäudehülle oder Lüftung mit hygienischen und bautechnischen Konsequenzen.
Statisch tragende Bauteile eines Gebäudes (Fundamente, Wände, Decken, Stützen, Dachkonstruktion); deren Integrität ist grundlegend für Standsicherheit und Wertermittlung.
Eigenschaften der Gebäudehülle zur Minimierung von Wärmeverlusten (U-Werte, Wärmebrücken, Luftdichtheit); zentral für Energiebedarf, Komfort und Betriebskosten.
Geordnete Auflistung aller dem Gutachten beigefügten Belege und Nachweise (z. B. Pläne, Registerauszüge, Fotos, Berechnungen).
Transparente, begründete Setzungen zu Daten und Rahmenbedingungen (z. B. Mietniveau, Leerstand, Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungen), die die Wertermittlung steuern.
Präzisierung von Ziel, Zweck und Rahmenbedingungen des Gutachtens (z. B. Verkehrswertgutachten), inklusive Objektdefinition, Bewertungsstichtag, benötigter Unterlagen und Terminplanung.
Strukturierte Methodik der Wertermittlung (Eingangsdaten, Annahmen, Rechenlogik) gemäß ausgewähltem Verfahren, inklusive Ableitung von Liegenschaftszinssatz, Bodenwert, Restnutzungsdauer und Abschreibung.
Der kalendermäßig festgelegte Zeitpunkt, für den der Marktwert/Verkehrswert ermittelt wird; maßgeblich für Datenlage und Marktniveau.
Zusammenfassung der zentralen Resultate der Bewertung, inklusive hergeleitetem Marktwert/Verkehrswert, verwendeter Verfahren und Kerntreiber des Werts.
Beleghafte, datierte Bildaufnahmen des Objekts und seiner Umgebung zur Nachvollziehbarkeit von Zustand, Ausstattung und wertrelevanten Besonderheiten im Gutachten.
Vertraglich vereinbarte Leistungen der Bewertung, z. B. Art des Gutachtens, verwendete Verfahren (Sachwert-, Ertragswert-, Vergleichswertverfahren), Umfang der Analyse und Berichtstiefe.
Systematische Inaugenscheinnahme des Grundstücks und der baulichen Anlagen zur Feststellung des objektiven Zustands, der Nutzung, Lagequalitäten und wertrelevanter Merkmale.
Prüfung der Stimmigkeit der Annahmen, Daten und Ergebnisse durch interne Konsistenzchecks, Marktabgleich und Verfahrenstriangulation.
Analyse der Ergebnisänderung bei Variation wesentlicher Eingangsparameter (z. B. Liegenschaftszinssatz, Mieten, Bewirtschaftungskosten) zur Beurteilung der Robustheit.
Fachliche Bewertung oder Antwort zu Einwendungen, Rückfragen oder abweichenden Einschätzungen, mit Begründung und ggf. Anpassung des Gutachtens.
Fachliche Prüfung und Auswertung aller bewertungsrelevanten Dokumente (z. B. Grundbuch, Flurkarte, Baupläne, Baulasten, Mietverträge, Teilungserklärung, Energieausweis).
Qualitativer oder quantitativer Einfluss einzelner Faktoren (Lage, Bauzustand, Rechte/Lasten, Marktumfeld) auf den ermittelten Marktwert/Verkehrswert.
Jahresrohmiete (vor Leerstand, Incentives und nicht umlagefähigen Kosten) geteilt durch den Kaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten.
Zahlungsüberschuss einer Periode, definiert als Einzahlungen minus Auszahlungen. In der Immobilie typischerweise Mieterträge minus Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs- und ggf. Finanzierungsausgaben (Definition je nach Modellierung vor oder nach Finanzierung).
Verhältnis aus CFADS (Cash Flow Available for Debt Service) zu Schuldendienst (Zins plus Tilgung). Werte > 1,0 signalisieren ausreichende Schuldendeckung.
NOI (Net Operating Income) dividiert durch den ausstehenden Darlehensbetrag; kennzeichnet die Kreditrisikopufferung unabhängig von Zinssatz und Tilgung.
Der Diskontierungszinssatz, bei dem der Kapitalwert der Zahlungsreihe Null ist. Er entspricht der annualisierten Rendite basierend auf Zeitpunkt und Höhe der Cashflows (hebel- oder ungehebelt).
Summe aller abgezinsten zukünftigen Cashflows einschließlich eines möglichen Verkaufserlöses abzüglich der Anfangsinvestition. Ein positiver Kapitalwert zeigt Wertschaffung gegenüber dem geforderten Kalkulationszins.
Verhältnis des Darlehensbetrags zum Marktwert/Verkehrswert oder Kaufpreis (bankseitig oft der niedrigere Wert). Ausdruck in Prozent.
NOl Jahr 1 (nach nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten) geteilt durch den Bruttokaufpreis (Kaufpreis inklusive Erwerbsnebenkosten).
Nach Mietertragsanteilen gewichtete durchschnittliche verbleibende Laufzeit der Mietverträge bis zum vertraglichen Enddatum (häufig „to expiry“; ähnlich WAULT, jedoch ohne expliziten Bezug zu Kündigungsrechten).
Nach Mietertragsanteilen gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit aller Mietverträge bis zum nächsten vertraglichen Kündigungs- oder Endtermin (je nach Definition „to break“ oder „to expiry“).
Pauschalsteuer (i. d. R. 25 % zzgl. Zuschläge) auf private Kapitaleinkünfte. Im Immobilienkontext relevant für Zinsen und Erträge aus immobilienbezogenen Kapitalanlagen (z. B. Immobilienfonds/REIT-Dividenden) sowie Zinsen aus gewährten Darlehen; nicht anwendbar auf Mieteinkünfte oder Grundstücksveräußerungen.
Steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts (ohne Bodenwert) über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die AfA mindert die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ist für die Renditeberechnung sowie die Ableitung des nachhaltig erzielbaren Ertrags relevant.
Verhältnis von Darlehensbetrag zum Beleihungswert bzw. zum Markt-/Verkehrswert einer Immobilie, ausgedrückt in Prozent. Ein höherer Beleihungsauslauf bedeutet aus Bankensicht mehr Risiko und wirkt sich typischerweise auf Zinssatz, Eigenkapitalanforderung und Kreditkonditionen aus.
Steuer natürlicher Personen auf Einkünfte, u. a. aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) sowie auf steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne (§ 23 EStG). Werbungskosten (z. B. Instandhaltung, Finanzierungskosten) und Abschreibung (AfA) mindern die Einkünfte aus Vermietung.
Steuer auf den Erwerb von Immobilien von Todes wegen. Bemessungsgrundlage ist der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert nach BewG (gemeiner Wert/marktwertnah). Freibeträge und Steuerklassen nach ErbStG; ein Verkehrswertgutachten kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
Kommunale Steuer auf gewerbliche Immobilienaktivitäten (z. B. gewerblicher Grundstückshandel, Projektentwicklung). Bei Kapitalgesellschaften stets gewerbesteuerpflichtig; bei Einzelpersonen/Personengesellschaften Anrechnung auf die Einkommensteuer möglich. Die Einordnung (privat vs. gewerblich) kann u. a. vom Umfang und der “Drei-Objekt-Grenze” abhängen.
Verkehrssteuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis; der Steuersatz variiert je Bundesland. Sie erhöht die Erwerbsnebenkosten und beeinflusst damit die Gesamtinvestition und Finanzierungsstruktur.
Jährliche Gemeindesteuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Grundlage ist der festgestellte Grundsteuerwert; die Höhe ergibt sich aus Steuermessbetrag und kommunalem Hebesatz. Sie zählt zu den laufenden Bewirtschaftungskosten und fließt im Ertragswertverfahren in die Wertermittlung ein.
Steuer auf die Einkünfte von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) aus Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Immobilien. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen; zusätzlich fällt regelmäßig Solidaritätszuschlag an.
Steuer auf unentgeltliche Übertragungen von Immobilien unter Lebenden. Bewertung wie bei der Erbschaftsteuer nach BewG; Freibeträge und Steuerklassen identisch zum ErbStG. Ein Verkehrswertgutachten kann zur Untermauerung des niedrigeren gemeinen Werts herangezogen werden.
Übliche Bezeichnung für die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne aus Grundstücken/Immobilien, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Ausnahmen gelten u. a. bei durchgehender Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren.
Systematische Analyse von Differenzen zwischen Budget/Forecast und realisierten Ergebnissen.
Investive Ausgaben für Werterhalt und -steigerung, z. B. größere Instandsetzungen oder Modernisierungen.
Verhältnis von NOI zum Schuldendienst; misst die Fähigkeit, Zins und Tilgung zu decken.
Barwertorientierte Bewertung auf Basis prognostizierter Cashflows und eines Diskontierungssatzes.
Bewertungsverfahren zur Ableitung des Verkehrswerts aus nachhaltig erzielbaren Erträgen unter Ansatz des Liegenschaftszinssatzes.
Mechanismus zur Mietanpassung (z. B. an den Verbraucherpreisindex); schützt Erträge vor Inflation.
Interner Zinsfuß einer Investition; Renditekennzahl über die Haltedauer.
Anteil der nicht vermieteten Fläche bzw. Erträge am Gesamtbestand; zentrale Effizienz- und Risiko-Kennzahl.
Marktabgeleiteter Zinssatz zur Abzinsung von Reinerträgen; spiegelt Risiko und Renditeanforderung wider.
Verhältnis von Darlehenssumme zum Marktwert/Verkehrswert; zentral für Beleihung und Risiko.
Am Markt erzielbare Miete unter Wettbewerbsbedingungen; Benchmark für Mietanpassungen und Potenziale.
Erwartete Ausfallquote von Mieten (Bonitäts- oder Leerstandsrisiko) als kalkulatorischer Sicherheitsabschlag.
Substanzwert eines Portfolios/Unternehmens (Vermögenswerte abzüglich Schulden), häufig pro Anteil ausgewiesen.
Anfangsrendite zum Erwerbszeitpunkt (NOI im Verhältnis zum Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten).
Netto-Betriebsergebnis einer Immobilie; Mieterträge abzüglich Bewirtschaftungskosten vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
Mieterträge abzüglich Bewirtschaftungskosten vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
Zahlungswirksamer Überschuss aus dem laufenden Betrieb einer Immobilie bzw. eines Portfolios.
Laufende, betriebsbedingte Kosten wie Betriebskosten, Instandhaltung, Hausverwaltung und Leerstandskosten.
Untersuchung der Ergebniswirkung bei Veränderungen zentraler Treiber (z. B. Miete, Leerstand, Liegenschaftszinssatz, CAPEX).
Tatsächlich vereinbarte Miete laut Mietvertrag; Basis für Ist-Ertrag und Abweichungsanalysen.
Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit aller Mietverträge; Maß für Ertragssicherheit.
Verständnis von Baukonstruktionen, Instandhaltung, Mängeln und Normen, um technische Einflussgrößen sachgerecht in die Wertermittlung einzubeziehen.
Dokumentierte Gutachtenpraxis mit qualitativ und quantitativ aussagekräftigen Fallbeispielen, die die Anwendungssicherheit der Bewertungsmethoden belegt.
Verbindliche Regeln zu Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz und Gesetzestreue, die Vertrauen in die Sachverständigentätigkeit schaffen.
Versicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, der das Haftungsrisiko der Sachverständigentätigkeit abdeckt.
Vertieftes, über das Übliche hinausgehendes Fachwissen und Können, das für anspruchsvolle Bewertungsaufgaben nachgewiesen und regelmäßig überprüft wird.
Staatliche Akkreditierung der Zertifizierungsstellen, welche die Konformität mit ISO/IEC 17024 überwacht und damit die Glaubwürdigkeit der Personenzertifikate von Sachverständigen absichert.
Zertifizierungsstelle der Deutschen Immobilien-Akademie mit ISO/IEC-17024-konformer Personenzertifizierung, die Qualifikation, Erfahrung und CPD-Nachweise von Bewertungssachverständigen prüft.
Zertifizierungsstelle (ISO/IEC 17024) mit strukturierter Kompetenzprüfung und Überwachung, die die fachliche Eignung von Immobilienbewertungssachverständigen belegt.
Strukturierte, nachweisbare Weiterbildung, die die Aktualität von Fachwissen, Normen und Methodenkompetenz dauerhaft sicherstellt.
Branchenweit anerkannte Personenzertifizierung (ISO/IEC 17024) für Immobiliengutachterinnen und -gutachter insbesondere im Finanzsektor, die methodische Kompetenz, Marktkenntnis und regulatorische Konformität belegt.
Zertifizierungsstelle für Sachverständige nach ISO/IEC 17024, deren Zertifikate die geprüfte Fachkunde und fortlaufende Überwachung von Immobilienbewerterinnen und -bewertern dokumentieren.
Unabhängige Zertifizierungsstelle für Sachverständige nach ISO/IEC 17024, deren Zertifikate die objektiv geprüfte Kompetenz in der Immobilienbewertung bestätigen.
Beherrschung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Beleihungswertermittlung, relevant für finanzierungs- und aufsichtsrechtstaugliche Bewertungen.
Souveräne Anwendung der gesetzlichen Bewertungsgrundlagen und Verfahrensvorgaben, die rechtssichere Verkehrswertgutachten ermöglicht.
Qualifizierte Recherche, Validierung und Auswertung von Markt-, Miet- und Transaktionsdaten einschließlich belastbarer Ableitungen und Plausibilisierungen.
Sicherer, fallangemessener Einsatz von Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren inklusive Ableitung von Bodenwert, Liegenschaftszinssatz und Abschreibungen.
Transparent hergeleitete Annahmen, Datenquellen und Rechenschritte, die die Prüfbarkeit und Akzeptanz des Gutachtens bei Banken, Gerichten und Aufsichten gewährleisten.
Kammerrechtliche Anerkennung mit Nachweis besonderer Sachkunde, persönlicher Eignung, Unabhängigkeit und regelmäßiger Überprüfung, die hohe Vertrauenswürdigkeit und Qualität in der Gutachterpraxis sicherstellt.
Systematische Prozess- und Dokumentationssicherheit, die Konsistenz, Fehlerprävention und Nachvollziehbarkeit in der Gutachterpraxis stärkt.
Europaweit anerkannte Qualifikationsauszeichnung über zugelassene Verbände, die fortgeschrittene Bewertungs- und Marktkompetenz nach TEGoVA-Standards bescheinigt.
Internationaler Berufsqualifikationsstandard mit strengen Aufnahme-, Ethik- und CPD-Anforderungen, der die professionelle Befähigung und Red-Book-konforme Bewertungspraxis signalisiert.
ISO/IEC-17024-konforme Personenzertifizierung mit standardisierter Kompetenzprüfung und Rezertifizierung, die die Qualifikation in der Immobilienbewertung nachweist.
Freiheit von Interessenkonflikten und unparteiische Auftragserfüllung, die die Objektivität des Verkehrswertgutachtens absichert.
Spezialisierter Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden aus Gutachterfehlern, der die finanzielle Absicherung von Auftraggebern und Sachverständigen erhöht.
Personenzertifizierung mit unabhängiger Prüfung der fachlichen Kompetenz, Berufserfahrung und Regelüberwachung, die die Qualifikation von Immobilienbewertungssachverständigen international vergleichbar und verlässlich macht.
Für belastbare Bewertungen sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse, ImmoWertV/ImmoWertA, einschlägige DIN-Normen sowie objektspezifische Unterlagen zwingend heranzuziehen. Alle Parameter sind stichtagsbezogen und quellenbasiert zu begründen. Thomas Braun – Immobilienbewertung arbeitet strikt nach diesen Grundsätzen.
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