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Datenschutz bei Luftbildaufnahmen zum Zwecke der Berechnung von Niederschlagswassergebühren

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Stadt (hier die Stadt Monheim am Rhein) sog. digitale Ortho-Fotos von Grundstücken in ihrem Stadtgebiet nutzen darf, um damit die für die Erhebung von Niederschlagswasser­gebühren relevanten bebauten und befestigten Flächen zu ermitteln. Damit hat das Gericht den Eilantrag einer Grundstückseigentümerin gegen die weitere Nutzung der Daten abgelehnt.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Gericht ausgeführt: Die Erhebung von personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer ist zur Erfüllung einer öffentli­chen Aufgabe, nämlich der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde, erforderlich und auch im Übrigen verhältnismäßig. Die durch eine Überfliegung des Wohngrundstücks per Flugzeug gewonnenen Daten und deren anschließende Verwertung stellen keinen tief in die Privatsphäre der Antragstellerin reichenden Eingriff dar. Denn eine bildliche Wiedergabe von Einzelheiten des Grundstücks oder sich dort aufhaltenden Personen ist aufgrund der geringen Auflösung der Fotos ausgeschlossen. Die Daten­erhebung und -verwertung lässt sich daher auf die datenschutzrechtliche Generalklau­sel stützen.


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