Rufen Sie mich an
0151 4012 9681

Eigenbedarfskündigung - Wegfall des Nutzungswunsches vor Ablauf der Kündigungsfrist

In einem Fall aus der Praxis hatte ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil er diese aufgrund einer aufzunehmenden Tätigkeit in der dortigen Stadt benötigte. Nach Ausspruch der Kündigung hatte sich der Grund für die Eigenbedarfskündigung erledigt. Das Landgericht Berlin (LG) hatte nun zu entscheiden, ob die Wohnung trotzdem geräumt werden muss.

Die Richter des LG kamen zu dem Entschluss, dass eine Weiterverfolgung des Räumungsanspruchs rechtsmissbräuchlich ist, da der Nutzungswunsch nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr besteht.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)