Nachbar darf Maßnahme zur Grundstücksbefestigung nicht vorschreiben
Die Richter des Landgerichts Heidelberg hatten in einem Fall zu entscheiden, bei dem ein Grundstückseigentümer behauptete, dass es zu einer Beeinträchtigung der Festigkeit seines Grundstücks gekommen ist, weil auf dem ca. 3 m unterhalb gelegenen Nachbargrundstück Abgrabungen durchgeführt wurden. Zur Stabilisierung verlangte er vom Eigentümer des Nachbargrundstücks die Errichtung einer Stützmauer.
Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf ein Grundstück nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist. Eine konkrete Maßnahme schreibt die Regelung jedoch nicht vor, sodass hier keine Errichtung einer Stützmauer gefordert werden konnte. Es bleibt dem Nachbarn überlassen welche Maßnahme er zur Grundstücksabsicherung ergreift.
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