Versicherungsleistungen bei Unwetter
In Deutschland häufen sich Schäden, die durch Stürme und größere Unwetter auftreten. Hier stellt sich für viele die Frage: Ist der Schaden versichert und welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf? Sturmschäden an Hab und Gut sind vor allem über die Hausrat- beziehungsweise die Wohngebäudeversicherung versichert. Doch nicht jeder starke Wind zählt als Sturm. Bei einem Sturm muss mindestens Windstärke 8 (ca. 63 km/h) geherrscht haben.
Beschädigter Hausrat, wie beispielsweise Möbel und andere bewegliche Gegenstände, ersetzt die Hausratversicherung. Ein abgedecktes Dach, ein beschädigter Schornstein, also Sturmschäden am Haus, fallen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Ebenfalls sind etwaige Folgeschäden am Gebäude durch sie abgesichert. Auch bei Schäden am Fußboden durch eingedrungenes Wasser über ein beschädigtes Dach kommt dafür die Gebäudeversicherung auf.
Für die Absicherung von Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutschen, Rückstau oder Erdbeben kann die Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung durch eine erweiterte Elementarschadenversicherung ergänzt werden.
Anmerkung: Einige Versicherer scheuen das Risiko und bieten einen solchen Schutz in gefährdeten Gebieten nur gegen hohe Prämien und/oder hohe Selbstbeteiligungen an. Ein neuer Versicherungsvertrag kann unter Umständen gar nicht abgeschlossen werden, wenn das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen war.
Sturmschäden am Auto, beispielsweise durch herabfallende Dachzielgel oder Äste, sind nur dann versichert, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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