Rufen Sie mich an
0151 4012 9681

Fahrrad abstellen in der Mietwohnung

Kann ein Mieter sein Fahrrad nicht im Hausflur abstellen, bleibt ihm, wenn man von der Wohnung absieht, nur das Abstellen auf der Straße. In Großstädten beispielsweise ist es ihm jedoch nicht zumutbar, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Fahrrad ein solches Abstellen über mehrere Monate ohne Beschädigungen übersteht.

Somit stellen die meisten Mieter in einem solchen Fall das Fahrrad in ihrer Wohnung unter. Der Vermieter kann dies auch nicht ablehnen, da die Wohnung dadurch keinen Schaden nimmt und mit dem Abstellen in der Wohnung keine besonderen Gefahren für die Hausgemeinschaft verbunden sind.

Selbst wenn in der Vergangenheit durch das Hochtragen des Fahrrads in die Wohnung an den Wänden im Treppenhaus Schäden entstanden sind, gehört der Transport des Rads durch das Treppenhaus noch zum vertragsgemäßen Gebrauch.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)