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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

Keine Umlage der Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung auf den Mieter

In einem Mietvertrag war geregelt, dass der Mieter eine anfallende Nutzerwechselgebühr zu zahlen hat. Der Vermieter wollte seinem Mieter daher Kosten für eine Nutzerwechselgebühr aufgrund einer Zwischenablesung auferlegen. Der Mieter weigerte sich jedoch diese zu zahlen. Die Richter des Amtsgerichts Münster gaben dem Mieter recht.

Die Kosten für die sog. Nutzerwechselgebühr aufgrund einer Zwischenablesung können nicht formularvertraglich dem Wohnraummieter auferlegt werden. Es handelt sich nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten.


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