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Anwohner müssen Lebensäußerungen von Kranken und Behinderten hinnehmen

In einem Fall aus der Praxis sollte ein Pflegeheim durch einen Anbau erweitert werden. Die Anwohner stellten jedoch einen Eilantrag gegen die erteilte Baugenehmigung. Als Begründung führten sie aus, dass die schon derzeit mit der Nutzung des Pflegeheims verbundene, ganz enorme "Geräuschkulisse" näher an ihr Grundstück heranrücke.

Die Anwohner hatten jedoch keinen Erfolg. Die Nutzung des Pflegeheims ist baurechtlich als Wohnnutzung zu qualifizieren. Daher versteht es sich von selbst, dass die Lautäußerungen von kranken oder behinderten Bewohnern, auch wenn sie auf einem benachbarten Grundstück deutlich wahrgenommen werden könnten, keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind bzw. nicht zu einem Verstoß gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot führen können.

Im Übrigen ließen sich Beeinträchtigungen in den von den Anwohnern entwickelten Szenarien, etwa Einsätze von Rettungswagen oder gar von Helikoptern, die nach Bewohnern suchten, die sich verirrt hätten, nicht in einer Baugenehmigung regeln. Sie sind von jedermann und auch von den Nachbarn eines Pflegeheims als sozialadäquate Auswirkungen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zur Rettung von Personen hinzunehmen.


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