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Kein Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung

Die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden in ihrem Urteil vom 24.1.2020, dass im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts durch eine - sei es auch jahrzehntelange - Übung entstehen kann. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht bestehen.


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