Streit um Zaun- und Heckenhöhe unter Nachbarn
Grundsätzlich müssen Grundstückseigentümer die gesetzlichen Vorgaben bei der Errichtung von Zäunen und Anpflanzung von Hecken z. B. bezüglich der Höhe einhalten. Ein Nachbar darf jedoch über die nachbarrechtlich zulässige Höhe von Zaun und Hecke hinaus einen Zaun errichten und die Hecke wachsen lassen, wenn sich der Nachbar selbst nicht an die von ihm verlangten Höhen hält. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Landesgerichts Koblenz in ihrem rechtskräftigen Urteil vom 10.7.2020.
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