Rufen Sie mich an
0151 4012 9681

Kein Mietzahlungsstopp bei freiwilliger Büroraumschließung wegen COVID-19

In der COVID-19-Pandemie haben sich viele Arbeitgeber entschieden, ihre Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken. Daher waren viele Büroflächen ungenutzt. Trotzdem hat ein gewerblicher Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung, wenn er die Büroräume freiwillig schließt.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist zwar eine Anpassung des Vertrages möglich. Diese kommt hier allerdings nicht in Betracht, denn der Mieter trägt das Risiko, dass die Nutzung der Räume aufgrund der Corona-Pandemie stark eingeschränkt wird.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)