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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Ladung des werdenden Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung

In einem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. v. 14.1.2021 ging es um den Verkauf einer Wohnung und der damit verbundenen Frage, wem in den Eigentümerversammlungen das Stimm- und Anfechtungsrecht zusteht - dem Veräußerer, dem werdenden Wohnungseigentümer oder beiden gemeinschaftlich.

Die Richter entschieden, dass dem werdenden Wohnungseigentümer das Stimm- und Anfechtungsrecht allein zustehen, da er wie ein Eigentümer zu behandeln ist und an dessen Stelle tritt. Mithin ist der werdende Wohnungseigentümer an Stelle des noch im Grundbuch eingetragenen teilenden Eigentümers zur Eigentümerversammlung zu laden. Auch steht ihm allein das Recht zur Beschlussanfechtung zu.


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