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Wohnraumoffensive der Bundesregierung - Bauland für mehr Wohngebäude

Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Mobilisierung von mehr Bauland können Kommunen aufgrund der Anpassungen im Baurecht leichter Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Gemeinden durch die Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte leichter auf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zugreifen können.

Sog. „Sektorale Bebauungspläne„ werden eingeführt. Diese ermöglichen den Gemeinden Flächen für Wohnbebauung festzulegen. Zusätzlich können die Gemeinden vorschreiben, dass geplante Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen können auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung - insbesondere die Miet- und Belegungsbindung - eingehalten werden.

Für den Schutz der Mieter vor der Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen wird längstens bis zum 31.12.2025 ein neuer Genehmigungsvorbehalt im Baugesetzbuch eingeführt. Das gibt den Gemeinden eine rechtliche Grundlage die Umwandlung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu untersagen. Dies war bisher nur in Milieuschutzgebieten möglich. Für den Schutz der Kleineigentümer sieht der Beschluss des Bundestags Ausnahmen für Häuser mit 3 bis 15 Wohnungen vor. Die Entscheidung liegt hier bei den Ländern, wo sie sich in dieser Spanne verorten.


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