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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Beendigung des Mietverhältnisses bei Versterben des Mieters

Mit dem Tod eines Mieters endet nicht automatisch das Mietverhältnis. Sofern der Mieter allein wohnte, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. In der Praxis gibt es aber natürlich auch Fälle, in denen die Erben unbekannt sind und sich für den Vermieter die Frage stellt, wem er die Kündigung des Mietvertrags aussprechen kann.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Beschluss v. 13.4.2021 dazu klargestellt, dass in einem solchen Fall beim Nachlass­gericht eine Nachlass­pflegschaft zu diesem Zweck beantragt werden kann. Für die Durchsetzung seiner Rechte ist der Vermieter auf eine solche Nachlasspflegschaft angewiesen, wenn er die Wohnung kündigen und räumen lassen will.


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