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Sturmschäden schnell der Versicherung melden

Die meisten Sturm­schäden an Gebäuden sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt.  Mit der Versicherung können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Übernommen werden die Kosten für Schäden am Haus, z. B. abgedeckte Dächer.

Ferner sind Schäden am Haus versichert, die durch umgefallene Bäume entstanden sind und auch Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden.

Wichtig ist jedoch, dass der Versicherung möglichst bald die entstandenen Schäden gemeldet werden. Eine Dokumentation der Schäden mit Fotos und eine Auflistung der geschädigten Gegenstände erleichtern das Beweisen des Sachverhalts. Von Sturm ist die Rede ab Windstärke 8.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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