Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022
Das Bundeskabinett hat am 9.3.2022 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage und zu deren Weitergabe an die Letztverbraucher beschlossen. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit der beschlossenen Formulierungshilfe wird dem Preisanstieg der Energiekosten noch früher entgegengetreten, indem bereits ab dem 1.7.2022 keine EEG-Umlage mehr erhoben werden soll.
Damit sichergestellt ist, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 zu einer spürbaren Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt, enthält das Gesetz Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1.7.2022 verpflichtet.
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