Kontrolle älterer Bäume
Ragen ältere Bäume über ein Nachbargrundstück, sind sie regelmäßig auf Totholz zu untersuchen und hiervon zu befreien. Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Lübeck bei folgendem Sachverhalt: Auf einem Grundstück standen in der Nähe der Grundstücksgrenze zum Nachbarn mehrere ältere Eichen. Ein vom Gericht eingesetzter Gutachter hatte in den Kronen der über 80 Jahre alten Bäume abgestorbene Äste mit einem Durchmesser von mehr als 5 Zentimetern festgestellt. Von diesen ging nach Einschätzung des Gutachters eine Gefahr aus, die nur mittels einer regelmäßigen jährlichen Kontrolle durch eine fachkundige Person und – sofern Totholz festgestellt wird – durch Entfernung der betroffenen Äste beseitigt werden kann. Das Gericht hat sich dem Gutachten angeschlossen und einen Anspruch auf jährliche Kontrolle sowie auf Entfernung von Totholz nach Bedarf bejaht.
Die Parteien stritten außerdem um den Rückschnitt einer Hecke in der Nähe der Grundstücksgrenze. Das Gericht hat den Besitzer der Hecke deshalb auch verpflichtet, die Hecke so zurückzuschneiden, dass keine Äste auf das Nachbargrundstück herüberragen und dass die Höhe von 1,80 m nicht überschritten wird. Diese Höhe ist für Hecken und Zäune in der Nachbarschaft ortsüblich.
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