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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

Kontrolle älterer Bäume

Ragen ältere Bäume über ein Nachbargrundstück, sind sie regelmäßig auf Totholz zu untersuchen und hiervon zu befreien. Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Lübeck bei folgendem Sachverhalt: Auf einem Grundstück standen in der Nähe der Grundstücksgrenze zum Nachbarn mehrere ältere Eichen. Ein vom Gericht eingesetzter Gutachter hatte in den Kronen der über 80 Jahre alten Bäume abgestorbene Äste mit einem Durchmesser von mehr als 5 Zentimetern festgestellt. Von diesen ging nach Einschätzung des Gutachters eine Gefahr aus, die nur mittels einer regelmäßigen jährlichen Kontrolle durch eine fachkundige Person und – sofern Totholz festgestellt wird – durch Entfernung der betroffenen Äste beseitigt werden kann. Das Gericht hat sich dem Gutachten angeschlossen und einen Anspruch auf jährliche Kontrolle sowie auf Entfernung von Totholz nach Bedarf bejaht.

Die Parteien stritten außerdem um den Rückschnitt einer Hecke in der Nähe der Grundstücksgrenze. Das Gericht hat den Besitzer der Hecke deshalb auch verpflichtet, die Hecke so zurückzuschneiden, dass keine Äste auf das Nachbargrundstück herüberragen und dass die Höhe von 1,80 m nicht überschritten wird. Diese Höhe ist für Hecken und Zäune in der Nachbarschaft ortsüblich.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

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In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

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