Mehr Infos

Beiträge News

Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Klausel in AGB für die Zahlung eines „Festbetrags“ für Nebenkosten ist ungültig

In einem vom Landgericht Konstanz (LG) am 11.1.2023 entschiedenen Fall sollte der Mieter laut Mietvertrag monatliche Vorauszahlungen in Höhe von ca. 175 € für Nebenkosten leisten. Der Vertrag enthielt aber zusätzlich noch eine Bestimmung, die besagte, dass ein „monatlicher Festbetrag“ in Höhe von ca. 118 € für sonstige Neben- und Betriebskosten zu zahlen war. Der Mieter hielt diese Regelung für unwirksam und weigerte sich, den Festbetrag zu entrichten.

Das LG kam zu dem Urteil, dass eine Klausel in den AGB, die von einem Mieter zusätzlich zu den monatlichen Vorauszahlungen einen „Festbetrag“ für Nebenkosten verlangt, gegen das Transparenzgebot verstößt, da sie für den durchschnittlichen Mieter undurchsichtig ist und somit unwirksam. Die LG-Richter führten aus, dass ein typischer Mieter nicht davon ausgehen würde, dass neben den monatlichen Vorauszahlungen noch weitere pauschale Nebenkosten zu entrichten sind, sondern nur die abrechenbaren Nebenkosten anfallen, über die eine abschließende Abrechnung erfolgt.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)