Mehr Infos

Beiträge News

Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

Anrechnung von Drittmitteln bei Mieterhöhung

Grundsätzlich kann ein Vermieter nach durchgeführten Modernisierungs­maßnahmen die jährliche Miete erhöhen. Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören jedoch nicht zu den aufgewendeten Kosten und sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

Für die Umsetzung der Mieterhöhung muss der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen dem Mieter in Textform erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung aufgrund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend erläutert wird. Kosten, die vom Mieter oder für diesen von einem Dritten übernommen oder die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten. Sie dürfen deshalb nicht bei der Erhöhung der Miete angesetzt und auf den Mieter umgelegt werden. Bei Deckung der Kosten für die Modernisierungs­maßnahme oder von laufenden Aufwendungen infolge der Modernisierungsmaßnahme durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, durch Darlehen oder Mietvorauszahlungen des Mieters oder durch Leistungen eines Dritten für den Mieter sowie aus Mitteln der Finanzierungs­institute von Bund und Ländern verringert sich der Erhöhungsbetrag. Die Pflicht zur Anrechnung dieser Drittmittel hat damit Bedeutung für den Umfang der vom Vermieter nach Durchführung der Modernisierung geforderten Mieterhöhung. Dementsprechend muss der Vermieter eventuelle Drittmittel in seinem Mieterhöhungs­verlangen plausibel darlegen.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)




BEWERTUNGSOBJEKTE

Zertifiziert für die Bewertung aller Immobilienarten

Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.

Wohnen

Immobilienbewertung für alle Wohnimmobilien. Selbstgenutzt oder vermietet. Von der Eigentumswohnung oder dem eigenen Einfamilienhaus bis...

Gewerbe

Immobilienbewertung für Gewerbeimmobilien - Bürogebäude, Produktion, Handelsimmobilien, Lager, Landwirtschaft - die Typen und...

Spezielles

Immobilienbewertung von Sonder- und Spezialimmobilien - mein Spezialgebiet. Spezialimmobilien sind zum Beispiel Immobilien,...

Unbebautes

Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken. Hierunter fallen beispielsweise Ackerflächen und Wiesen, aber auch spezielle Grundstücke,...

Bildnachweis

thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

Gedanken und Impressionen

In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

Hier finden Sie alle Beiträge aus dem Blog.

Besonderheiten bei der Bewertung von Bürogebäuden

Besonderheiten bei der Bewertung von Bürogebäuden, Immobilienbewertung Essen. Kriterien, Trends und Hintergründe....

Immobilienbewertung in Essen

Die Stadt Essen hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Ruhrmetropole entwickelt. Was einst die größten...

Gutachten zur Restnutzungsdauer

Gutachten zum Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Das Finanzamt erwartet, dass das...

Völkerschlachtdenkmal Winter '23

Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ist ein beeindruckendes Bauwerk, das an die Napoleonischen Kriege und die darin...

Unterstützung gesucht!

Ich habe einen recht großen Auftrag erhalten und suche nach tatkräftiger Unterstützung bei der Bewertung einer Reihe...

Die Villa am Bernsteinsee

Am Rande eines Besuches in Bitterfeld, Anlass war der Ortstermin für ein Verkehrswertgutachten über eine...

News aus der Immobilienwelt

Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen

Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen Die Klage der Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, die von der Landeshauptstadt Hannover die...

Brandschaden infolge der Aufladung von Lithium-Ionen-Akkus

Brandschaden infolge der Aufladung von Lithium-Ionen-Akkus In Büroräumen in Berlin entstand ein Brand. Auslöser dafür waren sechs...

BRAUN ImmoWert - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

IMMOBILIENBEWERTUNG ESSEN, LEIPZIG & BUNDESWEIT

0800 6647 011

(kostenfrei im deutschen Netz)

Sprechen Sie mich an, ich stehe Ihnen gern zur Verfügung!

TUEV zertifiziert

Mitglied im IVD