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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

Einsichtmöglichkeiten von einem „Kletterhaus“ zumutbar

In einem vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall ging es um die Frage der Zumutbarkeit von Einblicken in das Nachbargrundstück durch Kinder, die auf einem „Kletterhaus“ auf einem Grundstück einer Kindertagesstätte spielen.

Die Richter kamen zu der Entscheidung, dass die – durch eine nahe der Grenze errichtete Kletterkonstruktion auf einem Kindertagesstättengrundstück – geschaffene Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Terrassenbereich eines Nachbarn normalerweise das zumutbare Maß nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass die durch das Kletterhaus entstehenden Einblicke in den Privatbereich des Nachbarn in der Regel als zumutbar angesehen werden. So hatten bereits die Richter der Vorinstanz ausgeführt, dass im innerstädtischen Bereich generell mit Einsichtnahme gerechnet werden muss. Hinzu kommt, dass die Spielgeräte üblicherweise nicht zum Verweilen und damit auch nicht zu einer Einsichtnahme verleiten, sondern typischerweise im Bewegungsprozess aufgesucht und wieder verlassen werden. Ferner bestehen die vom Nachbarn gerügten Beeinträchtigungen nicht durchgehend, sondern sind durch die Öffnungszeiten der KITA zeitlich begrenzt.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

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