Auslaufen von Heizöl während des Befüllvorgangs
Die Richter des Oberlandesgerichts Celle (OLG) hatten in einem Fall zu entscheiden, in dem während des Befüllens eines Heizöltanks aufgrund eines Defekts an der Füllstandsanzeige des Tanks (fälschlicherweise wurde der Tank als leer angezeigt) erheblich Heizöl auf das Grundstück auslief. Der betroffene Grundstückseigentümer verlangte daraufhin vom Halter des Tanklastwagens Schadensersatz.
Nach dem Straßenverkehrsgesetz ist der Fahrzeughalter verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, falls durch den Betrieb seines Fahrzeugs jemand verletzt wird oder Sachschaden entsteht. Das OLG kam zu dem Urteil, dass keine Haftung des Halters des Tanklastwagens besteht, da die Betriebsgefahr des Fahrzeugs sich in diesem Fall nicht verwirklichte. Der Vorfall resultierte aus einer fehlerhaften Füllstandsanzeige am Tank, nicht aus einer Betriebsgefahr des Tanklastwagens selbst.
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