Gebäudeenergiegesetz – Antrag auf neue Heizungsförderung
Im Jahr 2024 erfolgt schrittweise die Einführung der neuen Heizungsförderung. Private Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern, die als Haupt- oder einziger Wohnsitz dienen, können voraussichtlich ab dem 27.2.2024 die Heizungsförderung beantragen. Diese Förderung umfasst sowohl einen direkten Zuschuss als auch die Option auf einen zusätzlichen, zinsgünstigen Kredit für einzelne energetische Maßnahmen. Wichtig zu beachten ist, dass dieser ergänzende Kredit nur in Verbindung mit einer bereits erteilten Zuschusszusage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Heizungsförderung oder einem Förderbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für entsprechende Einzelmaßnahmen verfügbar ist.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der KfW und auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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