Mehr Infos

Beiträge News

Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Erleichterte Kündigung bei Wohnung in Zweifamilienhaus

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Vermieter das Recht auf eine erleichterte Kündigung, wenn ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen besteht. In einem solchen Fall kann er den Mietvertrag kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann um drei Monate.

Die Richter des Landgerichts Hanau entschieden dazu, dass diese Regelung zur erleichterten Kündigung dahingehend auszulegen ist, dass der Vermieter seinen Lebensmittelpunkt in der Liegenschaft haben muss, es sich also um seinen Primärwohnsitz handelt. Die nur zeitweise Nutzung reicht demgegenüber nicht aus.

Die Norm zur erleichterten Kündigung stellt einen Ausnahmetatbestand zur ordentlichen Kündigung dar und ermöglicht eine Kündigung ohne konkreten Anlass. Schon aus der Systematik der gesetzlichen Regelung folgt, dass diese grundsätzlich eng auszulegen ist, um die Ziele des sozialen Wohnraummietrechts zu wahren. Insofern ist es mit dem Normzweck nicht zu vereinbaren, auch Zweitwohnungen – egal in welchem Umfang diese genutzt werden – in den Schutzbereich der erleichterten Kündigung zu stellen.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)