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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Erleichterte Kündigung bei Wohnung in Zweifamilienhaus

Im Fall des Auszugs eines Mieters aus einer von mehreren Mietern genutzten Wohnung haben die in der Wohnung verbleibenden Mieter ein berechtigtes Interesse, den auf den ausgezogenen Mitmieter entfallenden Anteil des Mietzinses durch die Aufnahme eines zahlungspflichtigen Untermieters zu kompensieren, sofern dadurch die Gefahr einer vom ausziehenden Mieter veranlassten Beendigung des gesamten Mietverhältnisses beseitigt oder verringert wird.

Ferner führten die Richter des Landgerichts Berlin aus, dass der Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten nicht voraussetzt, dass das dafür erforderliche berechtigte Interesse bei sämtlichen Mietern vorliegt. Vielmehr reicht es aus, wenn dieses bei einem der Mieter der Fall ist.


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