Mehr Infos

Beiträge News

Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

Genehmigung von Split-Klimageräten

In einem vom Landgericht Frankfurt a.M. (LG) entschiedenen Fall beantragte der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung in einer Eigentümerversammlung die Gestattung zur Installation von zwei sog. Split-Klimaanlagen. Seinen Anspruch begründete er mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch sommerliche Hitzebelastungen. Die Eigentümerversammlung stimmte jedoch nicht zu und der Eigentümer erhob Beschlussersetzungsklage beim zuständigen Amtsgericht. Das Gericht wies die Klage jedoch ab.

Das LG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und stellte fest, dass der Eigentümer keinen Anspruch auf die Installation der Klimaanlagen hat. Pauschale Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Hitze reichten nicht aus, um einen Anspruch nach dem WEG zu begründen, dass jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen kann, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen.

Auch aus der Regelung:
„Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind.“,
ergibt sich kein Anspruch. Denn der Einbau der Split-Klimaanlage ist als eine benachteiligende bauliche Veränderung anzusehen.

Eine u.U. nicht ganz so effektive Alternative kann ein Monoklimagerät sein. Da ein solches Gerät kein Außenteil hat, entstehen keine baulichen Veränderungen.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)




BEWERTUNGSOBJEKTE

Zertifiziert für die Bewertung aller Immobilienarten

Meine Zertifizierung vom TÜV-Rheinland (PersCertTÜV) sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EUCert/CYF) umfassen die Bewertung aller Immobilienarten, aller bebauten und unbebauten Grundstücke. Mein Spezialgebiet ist die Bewertung von Gewerbeimmobilien, sowie von Sonder- und Spezialimmobilien.

Wohnen

Immobilienbewertung für alle Wohnimmobilien. Selbstgenutzt oder vermietet. Von der Eigentumswohnung oder dem eigenen Einfamilienhaus bis...

Gewerbe

Immobilienbewertung für Gewerbeimmobilien - Bürogebäude, Produktion, Handelsimmobilien, Lager, Landwirtschaft - die Typen und...

Spezielles

Immobilienbewertung von Sonder- und Spezialimmobilien - mein Spezialgebiet. Spezialimmobilien sind zum Beispiel Immobilien,...

Unbebautes

Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken. Hierunter fallen beispielsweise Ackerflächen und Wiesen, aber auch spezielle Grundstücke,...

Bildnachweis

thomas braun am meerAls Ausgleich zu meiner Tätigkeit als Sachverständiger bin ich leidenschaftlich gern mit der Kamera unterwegs. Fast alle Bilder auf dieser Webseite sind von mir, viele sind im Rahmen von Ortsterminen oder auf dem Weg dorthin entstanden. Für eine ganze Reihe der gezeigten Objekte habe ich Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten erstellt. Die anderen ergänzen beispielhaft die Seiten.

Ich freue mich auch über jeden fotografischen Gedankenaustausch und bin für Tipps und Hinweise immer sehr dankbar. Sprechen Sie mich auch hierzu gern an!

Gedanken und Impressionen

In meinem kleinen Blog finden Sie in loser Folge Beiträge zu den verschiedensten Themen rund um Immobilien, Architektur und natürlich die Wertermittlung.

 

Hier finden Sie alle Beiträge aus dem Blog.

Besonderheiten bei der Bewertung von Bürogebäuden

Besonderheiten bei der Bewertung von Bürogebäuden, Immobilienbewertung Essen. Kriterien, Trends und Hintergründe....

Immobilienbewertung in Essen

Die Stadt Essen hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Ruhrmetropole entwickelt. Was einst die größten...

Gutachten zur Restnutzungsdauer

Gutachten zum Nachweis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Das Finanzamt erwartet, dass das...

Völkerschlachtdenkmal Winter '23

Das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig ist ein beeindruckendes Bauwerk, das an die Napoleonischen Kriege und die darin...

Unterstützung gesucht!

Ich habe einen recht großen Auftrag erhalten und suche nach tatkräftiger Unterstützung bei der Bewertung einer Reihe...

Die Villa am Bernsteinsee

Am Rande eines Besuches in Bitterfeld, Anlass war der Ortstermin für ein Verkehrswertgutachten über eine...

News aus der Immobilienwelt

Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen

Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen Die Klage der Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, die von der Landeshauptstadt Hannover die...

Brandschaden infolge der Aufladung von Lithium-Ionen-Akkus

Brandschaden infolge der Aufladung von Lithium-Ionen-Akkus In Büroräumen in Berlin entstand ein Brand. Auslöser dafür waren sechs...

BRAUN ImmoWert - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

IMMOBILIENBEWERTUNG ESSEN, LEIPZIG & BUNDESWEIT

0800 6647 011

(kostenfrei im deutschen Netz)

Sprechen Sie mich an, ich stehe Ihnen gern zur Verfügung!

TUEV zertifiziert

Mitglied im IVD