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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.


Abschaffung der Umlagefähigkeit von Kabelanschlusskosten zum 30.06.2024

Für Kabelanschlüsse wurde das Nebenkostenprivileg zum 30.6.2024 abgeschafft. Nun können Vermieter aufgrund einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Kosten für die Kabelfernsehversorgung (Internet und Telefonie sind hiervon ausgenommen) nicht mehr auf die Mieter umlegen. Dementsprechend erfolgte auch eine Anpassung der Betriebskostenverordnung.

Dies bedeutet, dass mehrere Millionen Haushalte in Deutschland nicht mehr verpflichtet sind, für einen Kabelfernsehanschluss zu zahlen, den sie möglicherweise nicht nutzen. Nun können Mieter selbst entscheiden, wie sie Rundfunk empfangen möchten.

Eine Option besteht darin, Fernsehen über das Internet zu empfangen. Alternativ können Mieter auch eigene Verträge mit einem Kabelanbieter abschließen. Verfügt das Haus ggf. über ein Hausnetz, besteht die Möglichkeit, dass die Mieter auf eigene Kosten einen eigenen Anschluss installieren lassen. Zudem können Mieter Fernsehprogramme über DVB-T2 mit einer Antenne oder per Satellit empfangen.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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